Rolf Linkohr
Mitglied des Europäischen Parlaments
Notiz
20.10.2003
 

Energieversorgungssicherheit

Investitionen in die Energie-Infrastruktur sind von entscheidender Bedeutung, um eine unterbrechungsfreie Energieversorgung sicher zu stellen. Das hat die Energiepolitik mit den sogenannten "Black Outs" im Herbst 2003 erfahren müssen.

Diese Erkenntnis ist nicht neu und spielte schon während des Gesetzgebungsprozess um die EU-Richtlinien zur Öffnung der europäischen Energiemärkte eine wichtige Rolle. Als einer der Abgeordneten, die mit der parlamentarischen Ausgestaltung der Richtlinie zur Liberalisierung der Energiemärkte betraut war, brachte Rolf Linkohr grundlegende Änderungsanträge ein und setzte sie in den Verhandlungen mit dem Ministerrat auch durch. Damit ermöglicht man es den nationalen Regulierungsbehörden, Investitionen in die Sicherheit der Netze von den Unternehmen einzufordern.

So heißt es in Artikel 23.2a der Richtlinie zur Elektrizität 2003/54/EG (Artikel 25/Gas-Richtlinie):

"Den Regulierungsbehörden obliegt es, zumindest die Methoden zur Berechnung oder Festlegung folgender Bedingungen vor deren Inkrafttreten festzulegen oder zu genehmigen:

a) die Bedingungen für den Anschluss an und den Zugang zu den nationalen Netzen, einschließlich der Tarife für die Übertragung oder Verteilung. Diese Tarife oder Methoden sind so zu gestalten, dass die notwendigen Investitionen in die Netze vorgenommen werden können, dass die Lebensfähigkeit der Netze gewährleistet ist".