<EntPE>EUROPÄISCHES PARLAMENT</EntPE>

1999

2004

<Commission>{ITRE}Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie</Commission>

<RefStatus>VORLÄUFIG</RefStatus>

<RefProc>2003/0282</RefProc><RefTypeProc>(COD)</RefTypeProc>

<RefVer></RefVer>

<Date>{04/02/2004}4. Februar 2004</Date>

<TitreType>ENTWURF EINER STELLUNGNAHME</TitreType>

<CommissionResp>des {ITRE}Ausschusses für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie</CommissionResp>

<CommissionInt>für den {ENVI}Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik</CommissionInt>

<Titre>zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren</Titre>

<DocRef>(KOM(2003) 723 – C5‑0563/2003 – 2003/0282(COD))</DocRef>

Verfasser der Stellungnahme: <Depute>Rolf Linkohr</Depute>


 VERFAHREN

In seiner Sitzung vom .... benannte der {ITRE}Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie Rolf Linkohr als Verfasser der Stellungnahme.

Der Ausschuss prüfte den Entwurf einer Stellungnahme in seinen Sitzungen vom .... und ......

In der letztgenannten Sitzung nahm er die nachstehenden Änderungsanträge mit .... Stimmen bei ..... Gegenstimmen und ..... Enthaltung(en) an/einstimmig an.

Bei der Abstimmung waren anwesend: ....., Vorsitzende(r); ......, stellvertretende(r) Vorsitzende(r); ....., stellvertretende(r) Vorsitzende(r); Rolf Linkohr, Verfasser der Stellungnahme; ....., ..... (in Vertretung von ....), .... (in Vertretung von .... gemäß Art. 153 Abs. 2 der Geschäftsordnung), .... und .....


KURZE BEGRÜNDUNG

<OptDelPrev>Die Europäische Kommission möchte mit diesem Vorschlag die Umweltverträglichkeit der Nutzung von Batterien und Akkumulatoren verbessern und die Gesetzgebung auf diesem Gebiet vereinfachen.

Zur Zeit werden in der EU jährlich etwa 158.000 Tonnen Gerätebatterien  und -akkumulatoren verkauft und etwa 58 Mio. Autobatterien - ungefähr 870.000 Tonnen. Eine getrennte Sammlung ist bislang nur für Autobatterien flächendeckend Pflicht. Nach einer von der Kommission in Auftrag gegebenen Studie[1] gibt es bislang nur für fünf Mitgliedstaaten Zahlen für die Sammelraten, diese liegen zwischen 76% in Schweden und 91% in Frankreich - mit dem Ausreißer Österreich, wo mehr gesammelt als verkauft wurde. Die Sammelraten für Gerätebatterien und -akkus sind besser dokumentiert und liegen zwischen 0,5% im Vereinigten Königreich - wo es bisher keine geregelte Sammlung gibt - und 60% in Belgien. Dänemark gibt nur Zahlen für Nickel-Cadmium-Batterien an und erreicht hier eine Rücklaufquote von 98%. Für die Beitrittsländer gibt es keine Zahlen.

Batterien können eine ganze Reihe von gefährlichen Stoffen enthalten und werden deshalb in zwei Kategorien eingeteilt:

1.      gefährliche:
Blei - vor allem Blei-Säure-Batterien, die wiederaufladbar sind und in Autos Verwendung finden, rund 75% der Weltproduktion von Blei wird für Autobatterien verwendet;
Nickel-Cadmium - sie sind für ungefähr 75% des gesamten Cadmiumverbrauchs der EU verantwortlich;
Quecksilber-haltige (v.a. Knopfzellen)

2.      nichtgefährliche:
z. B. Nickel-Metallhydrid-Akkumulatoren oder Lithium-Batterien

Problematisch ist das Verhalten der gefährlichen Batterien auf Mülldeponien. Sie rosten, laufen aus und im sauren Milieu des Deponiekörpers werden die Schwermetalle ausgewaschen und gelangen ins Sicker- und - je nach Deponiebasisabdichtung - ins Grundwasser. Um dies zu verhindern wurde die getrennte Sammlung von Batterien in vielen EU-Staaten eingeführt. Batterien sind eine Fundgrube für Sekundärrohstoffe, nicht nur Blei und Cadmium, auch Nickel, Kobalt und Silber, können zurückgewonnen werden. Forschungsbedarf gibt es noch bei der Entwicklung besserer Recyclingverfahren.

Die eleganteste Lösung für dieses Problem bieten schwermetallfreie Brennstoffzellen, die zur Zeit für verschiedene Anwendungen entwickelt werden, und die bereits kurzfristig schwermetallhaltige Akkumulatoren ersetzen können. Mögliche Anwendungen sind tragbare Personalcomputer oder Mobiltelefone. Hier sollte der Gesetzgeber tätig werden, sobald die Entwicklungen weit genug gediehen sind, mehrere Änderungsanträge in diesem Sinn sind dieser Stellungnahme beigefügt.

Einige weitere Änderungsanträge präzisieren Begriffe und Definitionen.

 

</OptDelPrev>

ÄNDERUNGSANTRÄGE

Der {ITRE}Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie ersucht den federführenden {ENVI}Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik, folgende Änderungsanträge in seinen Bericht zu übernehmen:

Vorschlag der Kommission[2]

 

Abänderungen des Parlaments

<Amend>Änderungsantrag <NumAm>3</NumAm>

<Article>Erwägung 4</Article>

#(4)      Die Bestimmungen über Mindestanforderungen für die Sammlung, Behandlung und das Recycling von Altbatterien und Altakkumulatoren und die Verbraucherinformation (Kapitel IV – VII) dienen dem Schutz der Umwelt und stützen sich daher Artikel 175 Absatz 1 des Vertrags. Durch die Bestimmungen über die Anforderungen an Produkte, das Inverkehrsetzen und die Kennzeichnung in Kapitel II, III, VIII und Anhang II soll das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes gewährleistet werden; die Rechtsgrundlage für diese Bestimmungen ist daher Artikel 95 Absatz 1 des Vertrags.#

#(4)      Die Bestimmungen über Mindestanforderungen für die Sammlung, Behandlung und das Recycling von Altbatterien und Altakkumulatoren und die Verbraucherinformation (Kapitel IV – VII) dienen dem Schutz der Umwelt und stützen sich daher auf Artikel 175 Absatz 1 des Vertrags. Durch die Bestimmungen über die Anforderungen an Produkte, das Inverkehrsetzen und die Kennzeichnung in Kapitel II, III, VIII und Anhang II soll das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes gewährleistet werden; die Rechtsgrundlage für diese Bestimmungen ist daher Artikel 95 Absatz 1 des Vertrags.#

<OptDel>#Diese Änderung betrifft vermutlich nicht alle Sprachen.MNU[CROSSREFNO][CROSSREFYES]@CHOICE@#</OptDel>

Begründung

<OptDelPrev>#Es handelt sich um eine fehlerhafte Übersetzung.MNU[TEXTJUSTYES][TEXTJUSTNO]@CHOICE@#</OptDelPrev>

</Amend>

<Amend>Änderungsantrag <NumAm>4</NumAm>

<Article>Artikel 3, Nummer (2)</Article>

#(2)      „Akkumulator“ ist eine aus einer oder mehreren (nicht wiederaufladbaren) Sekundärzelle(n) bestehende Quelle elektrischer Energie, die durch unmittelbare Umwandlung chemischer Energie gewonnen wird;#

#(2)      „Akkumulator“ ist eine aus einer oder mehreren (wiederaufladbaren) Sekundärzelle(n) bestehende Quelle elektrischer Energie, die durch unmittelbare Umwandlung chemischer Energie gewonnen wird;#

<OptDel>#Diese Änderung betrifft vermutlich nicht alle Sprachen.MNU[CROSSREFNO][CROSSREFYES]@CHOICE@#</OptDel>

Begründung

<OptDelPrev>#Es handelt sich um eine fehlerhafte und grob sinnentstellende Übersetzung, der englische Text ist korrekt.MNU[TEXTJUSTYES][TEXTJUSTNO]@CHOICE@#</OptDelPrev>

</Amend>

<Amend>Änderungsantrag <NumAm>5</NumAm>

<Article>Artikel 3, Nummer (4)</Article>

(4)        “portable battery or accumulator” means a battery or accumulator used in household applications, cordless power tools, emergency lighting and electrical and electronic equipment or other applications by either consumers or professional users;

(4)        “portable battery or accumulator” means a battery or accumulator used by either consumers or professional users in  electrical and electronic equipment or other applications which are not automotive or industrial by either consumers or professional users;

<OptDel>#MNU[CROSSREFNO][CROSSREFYES]@CHOICE@#</OptDel>

Begründung

<OptDelPrev>#A definition based on the users rather than a non-exhaustive list of types of applications is more relevant. Adding "hich are not automotive or industrial" ensures that no batteries and accumulators fall in a not defined area.MNU[TEXTJUSTYES][TEXTJUSTNO]@CHOICE@#</OptDelPrev>

</Amend>

<Amend>Änderungsantrag <NumAm>6</NumAm>

<Article>Artikel 3, Nummer (6)</Article>

#(6)      “industrial battery or accumulator” means a battery or accumulator used for industrial purposes, for instance as standby or motive power and a battery or accumulator used for electrical vehicles; #

#(6)      “industrial battery or accumulator” means a battery or accumulator used for industrial purposes, for instance standby power, emergency lighting, motive power or electrical vehicles; #

<OptDel>#MNU[CROSSREFNO][CROSSREFYES]@CHOICE@#</OptDel>

Begründung

<OptDelPrev>#These four categories represent the most important market segments for industrial batteries while the original text lists only certain (sub)segments of the market. To avoid grey areas, the proposed four categories should be named instead.MNU[TEXTJUSTYES][TEXTJUSTNO]@CHOICE@#</OptDelPrev>

</Amend>

<Amend>Änderungsantrag <NumAm>1</NumAm>

<Article>Artikel 5</Article>

Die Mitgliedstaaten fördern die Forschung zur Verbesserung der allgemeinen Umweltverträglichkeit von Batterien und Akkumulatoren während ihres gesamten Lebenszyklus sowie das Inverkehrbringen von Batterien und Akkumulatoren, die geringere Mengen gefährlicher Stoffe oder umweltverträglichere Stoffe, insbesondere umweltverträglichere Ersatzstoffe für Quecksilber, Cadmium und Blei, enthalten.

Die Mitgliedstaaten fördern die Forschung zur Verbesserung der allgemeinen Umweltverträglichkeit von Batterien und Akkumulatoren während ihres gesamten Lebenszyklus sowie die Entwicklung von Batterien und Akkumulatoren, die geringere Mengen gefährlicher Stoffe oder umweltverträglichere Stoffe, insbesondere umweltverträglichere Ersatzstoffe für Quecksilber, Cadmium und Blei, enthalten. Die Europäische Kommission fördert in dem von ihr verwalteten Forschungsrahmenprogramm besonders die Forschung und Entwicklung neuer Recyclingverfahren sowie von Brennstoffzellen als Ersatz für wiederaufladbare Batterien und Akkumulatoren.

<OptDel></OptDel>

Begründung

 <OptDelPrev>Der Artikel sollte sich auf die Umweltverträglichkeit beziehen, d.h. auf Forschung und Entwicklung und nicht auf Marketing, das ein gesondertes Thema darstellt. Das Forschungsrahmenprogramm sollte die Ziele der EU-Politik unterstützen.</OptDelPrev>

</Amend>

<Amend>Änderungsantrag <NumAm>7</NumAm>

<Article>Artikel 5a (neu)</Article>

##

#Die Mitgliedstaaten können das Inverkehrbringen von schwermetallhaltigen Akkumulatoren in dem Maße untersagen, wie schwermetallfreie Brennstoffzellen zur Verfügung stehen.#

<OptDel>#MNU[CROSSREFNO][CROSSREFYES]@CHOICE@#</OptDel>

Begründung

<OptDelPrev>#Zur Zeit werden für viele Anwendungen Brennstoffzellen entwickelt, z. B. für tragbare Personalcomputer, Mobiltelefone usw. Sobald hier Geräte auf dem Markt sind, die von den Verbrauchern angenommen werden und die einen gewissen Marktanteil erreichen, sollten die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen können, schwermetallhaltige Akkumulatoren bei Neugeräten zu ersetzen.MNU[TEXTJUSTYES][TEXTJUSTNO]@CHOICE@#</OptDelPrev>

</Amend>

<Amend>Änderungsantrag <NumAm>8</NumAm>

<Article>Artikel 22</Article>

#Member States shall take the necessary measures to ensure that, when placing a product on the market, each producer is registered and provides a guarantee, that the management of spent batteries and accumulators will be financed. The producer may provide a guarantee in the form of its participation in appropriate schemes for financing the management of spent batteries and accumulators, or of a recycling insurance, or of a blocked bank account.#

#Member States shall take the necessary measures to ensure that, when placing a battery or accumulator on the market, each producer is registered in order to prevent free riders. Member States shall take the necessary measures to ensure that, when placing portable batteries or accumulators on the market, the producer will participate in a collective or private collection scheme. #

<OptDel>#MNU[CROSSREFNO][CROSSREFYES]@CHOICE@#</OptDel>

Begründung

<OptDelPrev>#It should be clear that this directive deals with batteries and their producers, not with WEEE, for which there is separate legislation.

In the line with the provisions of the WEEE directive, the new battery directive should recognise that registration, e.g. through the National Register, is a tool to identify free riders. Free riding would limit the achievement of targets.

The successful implementation of the battery directive will depend on the participation of all producers in collection and recycling schemes.

The guarantee issue will be managed by Member States within the legislative framework for  private or collective collection schemes. It does not need to be covered in this directive.MNU[TEXTJUSTYES][TEXTJUSTNO]@CHOICE@#</OptDelPrev>

</Amend>

<Amend>Änderungsantrag <NumAm>9</NumAm>

<Article>Artikel 29, Absatz 1, Buchstabe a)</Article>

#a)       der Frage, inwieweit unter Berücksichtigung der Berichtspflicht der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 6 weitere Maßnahmen für das Risikomanagement für Batterien und Akkumulatoren erforderlich sind, die Schwermetalle enthalten#

#a)       der Frage, inwieweit unter Berücksichtigung der Berichtspflicht der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 6 sowie unter Berücksichtigung der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse weitere Maßnahmen für das Risikomanagement für Batterien und Akkumulatoren erforderlich sind, die Schwermetalle enthalten#

<OptDel>#MNU[CROSSREFNO][CROSSREFYES]@CHOICE@#</OptDel>

Begründung

<OptDelPrev>#Risikomanagement sollte auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen, so wie im Risikomanagement-Bericht der in Einklang mit der Verordnung 793/93/EC[3] über die Evaluierung und Kontrolle der Risiken "existierender" Stoffe erstellt wurde.MNU[TEXTJUSTYES][TEXTJUSTNO]@CHOICE@#</OptDelPrev>

</Amend>

<Amend>Änderungsantrag <NumAm>10</NumAm>

<Article>Artikel 29, Absatz 1, Buchstabe ca) (neu)</Article>

##

#ca) der Frage, inwieweit schwermetallfreie Brennstoffzellen schwermetallhaltige Akkumulatoren ersetzen können.#

<OptDel>#Die Begründung ist wortgleich mit der Begründung der Änderung zu Artikel 5a (neu)MNU[CROSSREFNO][CROSSREFYES]@CHOICE@#</OptDel>

Begründung

<OptDelPrev>#Zur Zeit werden für viele Anwendungen Brennstoffzellen entwickelt, z. B. für tragbare Personalcomputer, Mobiltelefone usw. Sobald hier Geräte auf dem Markt sind, die von den Verbrauchern angenommen werden und die einen gewissen Marktanteil erreichen, sollten die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen können, schwermetallhaltige Akkumulatoren bei Neugeräten zu ersetzen.MNU[TEXTJUSTYES][TEXTJUSTNO]@CHOICE@#</OptDelPrev>

</Amend>

<Amend>Änderungsantrag <NumAm>11</NumAm>

<Article>Artikel 29, Absatz 2, Unterabsatz 2a (neu)</Article>

##

#Im Lichte der Evaluierung legt die Kommission gegebenenfalls einen neuen Richtlinienvorschlag vor, in dem in dem Maße, wie schwermetallfreie Brennstoffzellen schwermetallhaltige Akkumulatoren ersetzen können, erwogen wird, das Inverkehrbringen schwermetallhaltiger Akkumulatoren in Neugeräten zu untersagen. #

<OptDel>#Die Begründung ist wortgleich mit der Begründung der Änderung zu Artikel 5a (neu)MNU[CROSSREFNO][CROSSREFYES]@CHOICE@#</OptDel>

Begründung

<OptDelPrev>#Zur Zeit werden für viele Anwendungen Brennstoffzellen entwickelt, z. B. für tragbare Personalcomputer, Mobiltelefone usw. Sobald hier Geräte auf dem Markt sind, die von den Verbrauchern angenommen werden und die einen gewissen Marktanteil erreichen, sollten die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen können, schwermetallhaltige Akkumulatoren bei Neugeräten zu ersetzen.MNU[TEXTJUSTYES][TEXTJUSTNO]@CHOICE@#</OptDelPrev>

</Amend>

<Amend>Änderungsantrag <NumAm>2</NumAm>

<Article>Anhang II, 1. Absatz, Zeichen</Article>

##

<OptDel>#MNU[CROSSREFNO][CROSSREFYES]@CHOICE@#</OptDel>

Begründung

<OptDelPrev>#Das Zeichen des Verkehrschilds mit dem roten Kreis ist universell als Verbotszeichen bekannt. Es erregt mehr Aufmerksamkeit als ein einfaches Kreuz, dass anzeigt, dass etwas nicht geht. MNU[TEXTJUSTYES][TEXTJUSTNO]@CHOICE@#</OptDelPrev>

</Amend>

#@>Another amendment?<@#



[1] Impact assessment on selected policy options for the revision of the battery directive, July 2003 by Contact Bio Intelligent Service, siehe: Impact Assessment

[2] ABl. C ... / Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

[3] Amtsblatt L xx vom X.X.XXXX