![]() Rolf Linkohr Mitglied des Europäischen Parlaments |
Bericht 06.01.2004 |
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ENTWURF EINER STELLUNGNAHME des Ausschusses für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie (ITRE) zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionsberechtigungen in der Gemeinschaft im Sinne der projektbezogenen Mechanismen des Kyoto-Protokolls. (KOM(2003) 403 – C5‑0355/2003 – 2003/0173(COD)) Verfasser der Stellungnahme: Dr. Rolf Linkohr VERFAHREN In seiner Sitzung vom 2. Oktober 2003 benannte der Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie Rolf Linkohr als Verfasser der Stellungnahme. KURZE BEGRÜNDUNG Mit diesem Vorschlag soll bewirkt werden, dass Gutschriften aus den sogenannten projektbezogenen Maßnahmen Joint Implementation (JI) und Clean Development Mechanism (CDM) im Rahmen des Kioto-Protokolls in Emissionsberechtigungen umgewandelt werden können. Dazu bedarf es einer Änderung der erst jüngst beschlossenen Richtlinie (2003/87/EG) über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten. Dahinter steht die Überlegung, dass es bei einem globalen Vorgang wie der Klimaänderung gleichgültig ist, wo auf der Erde Emissionsminderungen erfolgen. Außerdem ist es in der Regel kostengünstiger, außerhalb der EU Emissionen zu verringern als innerhalb. JI-Projekte beziehen sich bekanntlich auf Industrie- und Schwellenländer, CDM-Projekte auf Entwicklungsländer. Voraussetzung ist allerdings, dass die beteiligten Länder das Protokoll von Kioto ratifiziert haben. Am Ende findet ein Tausch statt: die Schwellen- bzw. Entwicklungsländer erhalten Kapital und Wissen, die Europäer bekommen Gutschriften zur Minderung ihrer Treibhausgasemissionen. Aus den Mitteilungen der Mitgliedstaaten geht nebenbei hervor, dass sie mit Beginn des Jahres 2005 ca. 350 Mio. € in CDM-Projekte stecken wollen. Diese Zahl wird sich sicher noch nach oben bewegen, sowie diese Richtlinie verabschiedet ist. Wie ist nun die bisherige Klimapolitik der EU zu bewerten? Und welche Rolle könnte der Emissionshandel samt den projektbezogenen Maßnahmen spielen? Nach all dem, was wir von den Mitgliedstaaten wissen, wird die EU ihr Kioto-Ziel weit verfehlen. Anstatt die Treibhausgase bis 2010 um 8% zu verringern, werden wir nur eine Reduktion um 5% schaffen. Dabei ist noch nicht einmal ein höheres Wirtschaftswachstum berücksichtigt. Besonders auffallend ist, dass inzwischen auch in Deutschland die Treibhausgasemission wieder ansteigt. Deutschland dürfte vermutlich das Minderungsziel von minus 21% nicht erreichen, wenngleich es derzeit mit 19% bereits sehr nahe am erstrebten Wert ist. Bislang spielen die flexiblen Mechanismen wie auch die Landnutzung in den Überlegungen der Mitgliedstaaten eine untergeordnete Rolle. Sollte sich aber die Beobachtung verfestigen, dass die EU das Kioto-Ziel nicht erreichen wird, dürfte das Interesse an den flexiblen Maßnahmen in starkem Maße zunehmen. Deshalb kommt diese Richtlinie zum richtigen Zeitpunkt. Möglicherweise wird sie in der Klimapolitik eine größere Rolle spielen als viele heute vermuten. Drei Fragen drängen sich nun auf. Die erste betrifft die Obergrenze für projektbegleitende Maßnahmen (Artikel 11a Absatz 2). CDM und JI sollen die Anstrengungen im eigenen Land zur Emissionsminderung ergänzen, doch nicht verdrängen. Es soll verhindert werden, dass Investitionen in europäische Anlagen unterbleiben, weil Unternehmen billiger davonkommen, wenn sie Maßnahmen in den Entwicklungs- oder Schwellenländern durchführen. Die Kommission schlägt deshalb in dem etwas kompliziert gefassten Artikel 11a, Absatz 2 vor, dass Guthaben aus Projektmaßnahmen nicht mehr als 6% der Gesamtmenge an Berechtigungen erreichen darf. Unter Umständen könnte die Kommission diesen Wert auf 8% erhöhen. Hier schlägt der Berichterstatter eine Vereinfachung auf 8% vor, wobei dieser Wert nach vier Jahren revidiert werden kann. In diesem Zusammenhang ist vielleicht ein Hinweis zur Größenordnung der Kosten nützlich. Da 6% der Berechtigungen etwa 2% der Gesamtemissionen im Basisjahr (4017 Mio. t CO2 Äquivalente) entsprechen, entfallen umgerechnet etwa 80 Mio. t auf projektbezogene Mechanismen. Das ist genau ein Viertel jener 320 Mio. t CO2-Äquivalente, die die EU im Rahmen ihrer 8% Minderungsverpflichtung einsparen muss. Geht man einmal von 10 € /t CO2 Äquivalent aus, so kostet diese Maßnahme 800 Mio. € im Jahr. Bei 8% Obergrenze wären es über 1000 Mio. € pro Jahr, die über JI und CDM in Schwellen- und Entwicklungsländer fließen. In einer Nach-Kioto Periode, wenn wir die Emissionen weiter verringern müssen, kommt man bei höheren CO2-Preisen leicht auf 10 Mrd. € pro Jahr. Die zweite Beobachtung bezieht sich auf die Flächennutzung (Artikel 11a Absatz 3b). Die Kommission will sie vom Geltungsbereich der Richtlinie ausschließen, weil sie zu keinen dauerhaften Reduzierungen führt. Diese Bemerkung ist nicht ganz richtig. Im Falle von Biokraftstoffen wird tatsächlich CO2 eingespart, nämlich dann, wenn Benzin oder Dieselkraftstoff ersetzt wird. Außerdem wurde die Flächennutzung in Marrakesch als Methode zur Emissionsminderung befürwortet. Ob sie tatsächlich ausgeschlossen wird, sollte vom Ausgang der COP 9 in Mailand abhängig gemacht werden. Die dritte Beobachtung betrifft Artikel 21a. Den Schwellen- und Entwicklungsländern soll geholfen werden, JI und CDM-Projekte besser und effektiver zu nutzen. Hierzu schlägt der Berichterstatter eine klarere Formulierung vor.
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