Rolf Linkohr
Mitglied des Europäischen Parlaments
Vortrag
19.09.2003

Die Förderung der Kleinwasserkraft durch den Europäischen Gesetzgeber

Vortrag gehalten am 19.September 2003 an der Universität Stuttgart, Institut für Strömungsmechanik und Hydraulische Strömungsmaschinen

Vor einiger Zeit brachte die Europäische Kommission ein sog. „Best Practice Projects Yearbook“ heraus. Darin werden unter anderem auch kleine Wasserkraftwerke in einer Reihe europäischer Länder vorgestellt und miteinander verglichen. Dabei fällt auf, dass die Finanzierung in den skandinavischen Ländern aus dem Eigenkapital der Unternehmen oder über übliche Bankkredite erfolgt, also ohne Subventionen, während auf dem Kontinent und in Großbritannien öffentliche Mittel in der einen oder anderen Form bereitgestellt wurden. Offenbar gibt es auch bei der Wasserkraft unter bestimmten Situationen keinen Bedarf an öffentlichen Subventionen. Je nach Anlage, je nach geographischer Lage sind die Stromgestehungskosten dieser in aller Regel ausgereiften Technologie gut oder weniger gut.

Die Kraftwerke waren von unterschiedlicher Größe und erfüllten nicht immer die Definitionskriterien der „kleinen“ Wasserkraft. Allerdings gehen die Meinungen darüber auseinander, was kleine Wasserkraft ist. Nach dem Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke sind es Anlagen unter 5 MW elektrischer Leistung, die „European Small Hydraulic Association“ geht bis 10 MW, beim BMU sind es höchstens 1 MW, womit in Deutschland allerdings über 90% aller Wasserkraftanlagen erfasst sind.

In der Richtlinie über die Förderung der  der Erneuerbaren Energien ist keine Aussage über die Größenordnung der Wasserkraft zu finden, so dass Wasserkraftwerke auch über 10 MW öffentlich förderbar sind, wenn die Mitgliedstaaten es wünschen. Im ursprünglichen Entwurf der Kommission war wohl 10 MW als förderwürdige Obergrenze vorgesehen, doch strich das Europäische Parlament den entsprechenden Artikel auf meinen Antrag hin.

Es war meine Erfahrung mit Rheinfelden, die mich zu dieser Initiative veranlasste. Die Modernisierung und der Ausbau der großen Wasserkraft sollten dann förderungswürdig sein, wenn wegen der inzwischen hohen Umweltauflagen die Kosten für die Erweiterung die wirtschaftlichen Möglichkeiten des Unternehmens überspannen. In Berlin wird ja derzeit an der Öffnung des deutschen Erneuerbaren Energiegesetzes für die große Wasserkraft gearbeitet. Dass dies nicht gegen EU-Regeln verstößt, ist der entsprechenden Passage in der Europäischen Richtlinie zu verdanken.

Die EU setzt den Rahmen. Denn Wettbewerbsrecht ist europäisches Recht. Im Prinzip ist jede Förderung eine Subvention. Nur wenn die EU eine Ausnahme erlaubt, dann dürfen die Mitgliedstaaten eine Förderung erlauben oder selbst vornehmen. Der Grund ist einfach. Die EU ist ein offener Markt, der nur dann funktioniert, wenn Wettbewerbsverzerrungen ausbleiben oder sich in einem engen, kontrollierten und transparenten Rahmen halten. Vom Subventionsverbot ausgenommen sind zum Beispiel die technologische Forschung, der öffentliche Nahverkehr und die erneuerbaren Energien. Beide dienen einem gewollten Zweck im öffentlichen Interesse, der nicht erreichbar wäre, wenn er nicht gefördert würde. Denn der Markt allein reicht nicht aus, um diesen Zweck zu erreichen.

Nebenbei, wenn die Förderung der Erneuerbaren nicht aus öffentlichen Mitteln erfolgt, dann handelt es sich – so der EuGH – nicht einmal um eine Subvention. Da in Deutschland die Subventionen auf die Stromkunden umgelegt werden, also nicht aus den öffentlichen Haushalten stammen, greift also das Subventionsverbot nicht.

Bei den Erneuerbaren hat sich die EU viel vorgenommen. Ihr Anteil soll bis 2010 auf 12% verdoppelt werden, beim Strom sollen es sogar 21,1% sein, ein Ziel, das allerdings nur mit großem öffentlichem Aufwand erreichbar ist. Dazu gehört natürlich auch die Wasserkraft, vor allem die kleine Wasserkraft, deren  Anteil ebenfalls ansteigen soll.

Wie die Förderung in den Mitgliedstaaten erfolgt, ist zuerst einmal deren Angelegenheit. Allerdings gilt das allgemeine Prinzip, dass die Förderung im Laufe der Jahre degressiv ist, so dass keine Dauersubvention stattfindet. Außerdem wird die Europäische Kommission in wenigen Jahren eine Bilanz der verschiedenen Fördersysteme ziehen und dann vermutlich eine einheitliche Lösung vorschlagen.

Die Mitgliedstaaten fördern die Erneuerbaren durch Forschung und Entwicklung, durch steuerliche Maßnahmen, durch Garantiepreise, Investitionsbeihilfen und Ähnliches. Bei den direkten Preisstützungsmaßnahmen unterscheiden wir zwischen zwei Grundtypen, einem quotenbasierten und einem Festpreissystem.

Beim Quotensystem legt der Mitgliedstaat fest, welchen Anteil die Erneuerbaren an der gesamten Energieversorgung haben sollen. Zwischen den einzelnen Technologien und den Betreibern findet dann ein Wettbewerb um die Fördermittel statt. Das kann auf zweierlei Art geschehen. In Großbritannien läuft es darauf hinaus, dass Betreiber fossiler Kraftwerke – und erstaunlicherweise großer Wasserkraftwerke - eine Klimawandel-Abgabe bezahlen müssen. Außerdem müssen die Stromlieferanten einen bestimmten Anteil ihres Stroms aus erneuerbaren Energieanlagen gewinnen. Die Summe dieser Abgaben wird nach einem Ausschreibeverfahren an Betreiber erneuerbarer Energieanlagen vergeben. So entsteht ein Wettbewerb unter den Betreibern erneuerbarer Energieanlagen, was den Vorteil hat, dass jeweils die kostengünstigste Anlage zum Zuge kommt. Der Nachteil sollte aber auch nicht übersehen werden. Bislang war die Förderung eher spärlich, so dass zum Beispiel das vom Winde verwöhnte Großbritannien bislang sehr viel weniger Windanlagen betreibt als Deutschland – oder auch Spanien und Dänemark, die sich das deutsche Modell einer Festpreisregelung aneigneten. Allerdings könnte sich das Blatt bald zugunsten der Briten wenden, wenn in den nächsten Jahren die von der Regierung genehmigten Offshore-Windanlagen ans Netz gehen werden. Ohnehin hat Großbritannien vor, die erneuerbaren Energien stärker als in der Vergangenheit zu fördern.

Das lässt sich auch an dem Weißbuch der britischen Regierung zur Energiepolitik ablesen, das im Frühjahr dieses Jahres erschien. Zum ersten Mal hat eine Regierung ihre Energiepolitik wesentlich aus den Verpflichtungen zur Klimapolitik abgeleitet. Und dabei hat sie den Erneuerbaren eine Schlüsselstellung eingeräumt.

Neben dem Ausschreibungsverfahren gibt es auch den Handel mit grünen Zertifikaten, wie es die Niederlande mit Erfolg pflegen. Dabei gibt der Staat eine Quote für die Erneuerbaren vor, die jeder Stromanbieter einhalten muss. Gelingt es dem Anbieter, die Quote zu überbieten, kann er die Differenz als Zertifikate verkaufen, die ein anderer, der die Quote nicht erfüllt, aufkaufen kann. So entsteht ein Markt für Zertifikate, deren Wert sich wie beim Börsenhandel durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Den niederländischen Unternehmen ist es sogar erlaubt, mit dem Geld aus den Zertifikaten Wind- oder Wasserkraftanlagen in Drittländern zu errichten und von dort den Strom zu beziehen. Ein niederländisches Unternehmen – NUON – errichtete Windkraftanlagen im hohen Norden Norwegens und bezieht von dort Strom in Echtzeit. Ja, es ist sogar möglich, Windanlagen in China zu errichten. In diesem Fall wird der Strom allerdings nur fiktiv, also auf dem Papier bezogen.

Das Modell mit den grünen Zertifikaten fand neben den Niederlanden auch in Belgien und in Schweden Anhänger. Neuerdings freunden sich auch die Briten mit dieser Vorstellung an.

Neben dem Quotensystem mit seinen beiden Varianten, dem Ausschreibungsverfahren und dem Zertifikatsystem, gibt es noch Festpreisregelungen, die vor allem in Deutschland, Frankreich, Spanien und Dänemark Anwendung finden. Dabei wird für Strom aus Erneuerbaren ein bestimmter Preis festgesetzt, der durch Elektrizitätsunternehmen, im Allgemeinen die Netzbetreiber, an die inländischen Erzeuger von Strom aus Erneuerbaren zu zahlen ist. Dabei wird keine Quote festgelegt. Indirekt bestimmt sich allerdings die Quote durch die Höhe des festgelegten Strompreises.

Der Vorteil dieser starren Förderung der Erneuerbaren ist seine Großzügigkeit. In kaum einem anderen Land der EU haben die Erneuerbaren, insbesondere die Windkraft ein derart hohes Wachstum erreicht wie in Deutschland.

Wir haben also in Europa konkurrierende Modelle, die von Zeit zu Zeit abgewandelt und an die Erfahrungen angepasst werden. Sie gelten für alle Erneuerbaren, also auch für die kleine Wasserkraft. Allerdings sind wir von einem europäischen Strom- und Zertifikatsmarkt noch einige Jahre entfernt. Doch ist dies lediglich eine Frage der Zeit, nicht des Prinzips. In dem Maße, wie die Erneuerbaren an Bedeutung gewinnen, drängt sich eine europäische Lösung geradezu auf. Welches der Modelle dabei das Rennen macht, ist allerdings noch offen.

Der Siegeszug der Erneuerbaren begann in den 70-er Jahren als Folge der beiden Ölpreiskrisen. Dann wurden die Erneuerbaren vor allem als Alternative zur Kernenergie gesehen. Heute werden die Erneuerbaren immer mehr im Zusammenhang mit der Klimapolitik genannt. Ihrer Natur nach als emissionsfreie Energiewandler – ich ziehe diesen Begriff den der Energiequelle vor, denn auch Erneuerbare erzeugen keine Energie, sie wandeln sie nur in eine andere Form um – sind sie ein geeigneter Partner einer vorbeugenden Klimapolitik. Doch Klimapolitik ist - nach unserem Vertrag – europäische Politik. So hat auch die EU das Protokoll von Kyoto unterzeichnet und ratifiziert. Wir sind damit eine international bindende Verpflichtung eingegangen. Wenn Russland – wovon wir alle ausgehen – am Ende des Jahres Kyoto ratifiziert, dann tritt das Protokoll endgültig in Kraft. Dass die USA nicht ratifizieren, ist ärgerlich, bringt aber den Prozess nicht zum Einsturz. 

Um unsere Verpflichtungen zu erfüllen, haben wir auf die einzelnen Mitgliedstaaten Emissionsquoten verteilt, die zum Teil zu einer Verringerung, manchmal aber auch zu einer Erhöhung der Emission von Treibhausgasen führen kann. Unterm Strich will die EU aber ihre Treibhausgasemission – darunter versteht man alle Treibhausgase, nicht nur CO2 – bis 2010 um 8% verringern. Allerdings müssen wir inzwischen zugeben, dass wir noch weit von unserem Kyotoziel entfernt sind. Nach den neuesten Daten, über die wir verfügen, erzeugt die EU heute sogar mehr CO2 als 1990. Nimmt man alle Treibhausgase zusammen, so dürften wir lediglich etwa 2% weniger emittieren als 1990. Wir müssen unsere Anstrengungen wesentlich verstärken, um die Kyoto-Ziele im vorgesehenen Zeitraum zu erreichen. Bedenkt man, dass nach Kyoto eine weitere Absenkung nötig ist, dann kann man ermessen, welch herkuleische Aufgabe auf uns wartet.

Analysiert man die Emissionspolitik etwas detaillierter, so kommt man zu dem einfachen Ergebnis, dass die wesentlichen Emissionsreduktionen in der EU durch drei Effekte erreicht wurden: die Substitution von Kohle durch Gas in Großbritannien und Deutschland, durch den statistischen Effekt der deutschen Wiedervereinigung und durch eine bessere Verfügbarkeit der Kernkraft.

Der Beitrag der Erneuerbaren zum Klimaschutz ist nicht genau berechenbar. Nimmt man den vorhandenen Stromerzeugungsmix – Kohle, Gas, Öl, Kernenergie – so kommt man auf eine Zahl in der Größenordnung von 130 Mio t CO2. Lässt man die Kernenergie weg, kommt man etwa auf das Doppelte dieser Menge, also 260 Mio. t CO2. Das sind bei einer EU-weiten Gesamtemission von 3146 Mio. t CO2 im Jahre 2000 4,1% bzw. 8,2%. Stellt man dabei in Rechnung, dass es sich bei den Erneuerbaren bislang vor allem um Wasserkraft handelt, so ist der Beitrag der neu hinzugekommenen Erneuerbaren zum Klimaschutz noch außerordentlich gering. Das könnte sich in Zukunft etwas ändern, vor allem dann, wenn die Pläne zum Ausbau der Wind- und Wasserkraft verwirklicht werden, aber auch die Biomasse, etwa als Biokraftstoff  stärker genutzt wird. Allerdings gehen die Annahmen über den Ausbau der Erneuerbaren weit auseinander. Kommissarin Wallström erwartet im Jahre 2030 einen Anteil der Erneuerbaren am Energieverbrauch von 30%, die Internationale Energieagentur geht von 11% aus, davon 2% Wasserkraft. Es gibt also Gestaltungsspielraum, doch der hängt auch von der öffentlichen Förderung ab. 

Längerfristig stellt sich allerdings die Frage, bis zu welcher Höhe wir unsere Energieversorgung subventionieren können. Die knappen Haushaltskassen bieten wenig Spielraum. Und die Überwälzung der Stromkosten auf die Verbraucher hat dort ihre Grenzen, wo die Verbraucher nicht mehr mitmachen. So hat die konservative Regierung in Dänemark die Förderung der Erneuerbaren kräftig zurückgenommen. Es ist völlig offen, ob andere Regierungen nicht dem dänischen Beispiel folgen.

Umgekehrt könnte die anhaltende Dürre in diesem Sommer den Erneuerbaren neuen Auftrieb geben. So will Italiens Regierung die dezentrale Energiebereitstellung fördern. Wieweit dies der kleinen Wasserkraft nützt, vermag ich allerdings nicht zu beurteilen. Doch hat die europäische Umweltministerkonferenz im Juli 2003 den Erneuerbaren alle denkbare Unterstützung versichert. Und dazu gehört auch die kleine Wasserkraft.

Wichtiger aber sind die sonstigen Beschlüsse, die wir zur Bekämpfung des Treibhauseffektes fassten. Dazu gehört eine Richtlinie zur Einführung des Handels mit dem Treibhausgas CO2. Damit wird es den Energieunternehmen, der Stahlindustrie und anderen ab 2005 in der EU zur Pflicht gemacht, sich am Handel mit Emissionszertifikaten zu beteiligen. Das Prinzip ist einfach. Ein Unternehmen erhält das Recht, eine gewisse Menge an Treibhausgasen – vorerst nur CO2 – zu erzeugen. Man nennt diesen Vorgang Allokation. Sie wird national erteilt, um den Gegebenheiten der Mitgliedstaaten besser Rechnung tragen zu können. Unterschreitet ein Unternehmen seine Quote, kann es die Differenz verkaufen. Wer seine Quote nicht erreicht, muss hinzukaufen. So wird ein Anreiz geschaffen, in CO2-sparende Energietechnologien zu investieren. CO2 erhält einen Preis, der in die Unternehmenskalkulation einfließt.

Bereits heute hat sich ein Markt mit Emissionsrechten entwickelt. Er ist allerdings freiwillig, international gültige Regeln gibt es nur in dem Maße, wie sie im Protokoll von Kyoto festgelegt sind. Doch da die USA nicht mitmachen, muss man eher von einem offenen Markt sprechen, der sich seine Regeln erst noch schafft. Immerhin dürfte der Handel mit CO2-Rechten von 1996 bis heute fast eine Milliarde US$ erreicht haben. Der Preis für eine Tonne CO2 liegt noch nicht sehr hoch, nämlich bei 4 bis 6 US$. Allerdings dürfte er rasch steigen und bald die Größenordnung von 20 oder 30 US$ oder € erreichen. Niederländische Unternehmen kaufen deshalb bereits heute CO2-Rechte auf, in der Erwartung, sie in einigen Jahren gewinnbringend verkaufen zu können.

Mit von der Partie ist inzwischen die Weltbank mit ihrem Carbon Fund und bald auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau, die bereits heute viel Erfahrung mit dem Emissionshandel hat.

Im Prinzip gibt es neben den Emissionsrechten eine zweite Form der CO2-Bewertung, nämlich Guthaben, auf englisch credits. Dabei kann sich der Betreiber einer Anlage mit erneuerbaren Energien von einem dafür beglaubigten Institut zertifizieren lassen, wieviel CO2 er mit seiner Anlage einspart. So war ich vor einem Jahr in Bolivien und habe mir ein modernes Wasserkraftwerk - 80 MW – in den Anden angeschaut. Dieses Kraftwerk war teurer als ein vergleichbares Gaskraftwerk. Trotzdem wurde es aus Umweltschutzgründen gebaut. Die Betreiber ließen sich den Gewinn an CO2 von einem amerikanischen Consulting-Unternehmen zertifizieren und suchen inzwischen nach einem Käufer der CO2 Guthaben. Dabei könnte sich der Käufer auch die eingesparten Tonnen an CO2 gutschreiben lassen. Mit anderen Worten, der internationale Handel mit Emissionsrechten oder Emissionsguthaben wird in Zukunft erlauben, dass Industrieländer für wenig Geld CO2-Rechte erwerben, Entwicklungsländer hingegen zu Kapital und Investitionen kommen.

So einfach das Prinzip ist, so schwierig ist das Detail. Gewiss, wir werden in der EU mit dem Emissionshandel beginnen. Schließlich verringert der Emissionshandel die Kosten der Emissionsvermeidung, löst er doch einen Suchprozess nach den kostengünstigsten Lösungen aus. Doch die Schwierigkeit beginnt bereits bei der Allokation. Wer bekommt wieviel Emissionsrechte? Zum zweiten besteht der Verdacht, dass sich Unternehmen freikaufen. Und was die Entwicklungsländer betrifft, so könnte es sein, dass sie ihre billigsten Einsparpotentiale frühzeitig für wenig Geld verkaufen, um in späteren Jahrzehnten die teureren Einspartechnologien selbst finanzieren zu müssen.

So berechtigt diese Befürchtungen sind, so lassen sie sich doch weitgehend widerlegen. Doch ist unbestritten, dass wir uns auf Neuland hinbewegen. Wir werden erst noch lernen müssen, wie man mit dieser an sich vernünftigen Idee umgeht. Und wir müssen uns fähig erweisen, Fehler schnell zu korrigieren.

Inzwischen hat die Kommission einen weiteren Vorschlag vorgelegt, der die beiden übrigen Kyotomechanismen – Joint implementation (JI) und Clean Development Mechanism (CDM) – in die Richtlinie integrieren will. JI bezieht sich auf Projekte innerhalb der Gruppe der Industrieländer, CDM ist für Entwicklungsländer vorgesehen. Im Grunde genommen geht es darum, dass ein europäisches Unternehmen, das in Russland oder Mexiko investiert, die eingesparte Menge an CO2 auf sein eigenes Konto angerechnet bekommt. Ich gehe davon aus, dass wir diese neue Richtlinie zügig behandeln und dass dann ab 2005 mit allen drei Kyoto-Mechanismen gearbeitet werden kann.

In dem Maße, wie der Preis von CO2 aber am Markt steigt, wird er die Energiepolitik beeinflussen. Denn jede Anlage, die CO2 erzeugt, wird teurer, umgekehrt reduzieren sich die Kosten derer, die emissionsfrei arbeiten. Der Emissionshandel begünstigt die Erneuerbaren, aber auch indirekt die Kernenergie, obwohl letztgenannte vom Emissionshandel – jedenfalls bislang - ausgeschlossen ist.

Es ist deshalb eine berechtigte Frage, ob sich in Zukunft Erneuerbare nicht durch CO2-Guthaben oder Emissionsrechte finanzieren lassen. Wir sind dieser Frage erst kürzlich bei einem Workshop nachgegangen, kamen aber zu der Auffassung, dass zumindest bei dem derzeitigen Preis für CO2 die bisherige Politik der Subventionierung erfolgversprechender ist. CO2 ist immer noch zu billig. Doch könnte sich das Blatt bald zugunsten des Emissionshandels wenden, nämlich dann, wenn die Tonne CO2 mit 20 oder mehr € berechnet wird. So gibt es Hinweise dafür, dass sich die Abtrennung von CO2 bei Kohlekraftwerken und seine Verbringung unter die Erde – Sequestrierung genannt – bereits bei einem Preis von 30€ pro Tonne lohnt. In der Nähe von Berlin wird derzeit ein europäisches Projekt zur Sequestrierung von CO2 in Angriff genommen.

Ich empfehle deshalb, die Möglichkeit, Energieinvestitionen über den Emissionshandel zu finanzieren, im Auge zu behalten. Sie wird sich vermutlich längerfristig durchsetzen, nicht zuletzt deshalb, weil sie mit den Kyoto-Mechanismen kompatibel ist.

Was die kleine Wasserkraft betrifft, so liegt es aber derzeit näher, sich mit einigen anderen Aspekten der Europäischen Politik zu befassen. Da ist zum einen die Wasserrahmenrichtlinie vom Jahre 2000, die bis Ende 2003 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Sie befasst sich mit der Wasserqualität, die ein möglichst hohes Niveau erreichen soll. Im Artikel 9 ist auch von den Kosten der Wasserdienstleistungen die Rede. Die Wassergebühren sollen die Kosten der Wasserbereitstellung decken. Dabei stellt sich nun die Frage, inwieweit der Betreiber eines Wasserkraftwerks für die Wasseraufstauung Gebühren entrichten muss. Meines Erachtens ist diese Befürchtung überzogen, doch sollte man zumindest aufpassen. Wenn Wasseraufstauungen zum Zwecke der Energiegewinnung Wasserdienstleistungen sind, die bezahlt werden müssen, wird Strom aus Wasserkraft teurer. Wir würden also eine Form der Energiediensleistungen bestrafen, die wir gerade fördern wollen. Derzeit wird in den Mitgliedstaaten und bei der Kommission an einer wirtschaftlichen Analyse dieser Frage gearbeitet. Eine abschließende Festlegung steht noch aus.

Beachtung finden müssen auch die Richtlinien zur Umweltverträglichkeitsprüfung sowie die Richtlinie über Fauna-Flora-Habitat. Doch sie sind eher einschränkend, nicht fördernd. Deswegen will ich sie auch nicht näher diskutieren. Meines Erachtens liegen die größten Hindernisse ohnehin nicht in Brüssel, sondern vor Ort, wenn Naturschützer oder Interessengruppen den Ausbau der kleinen Wasserkraft verhindern oder einschränken wollen.

Den Erneuerbaren im allgemeinen, der Wasserkraft im Besonderen nützen auch die Bestimmungen in der Richtlinie zur Liberalisierung der Strommärkte, die eine Kennzeichnung des Stroms zwingend vorschreiben. Damit weiß in Zukunft jeder Kunde, woher sein Strom kommt.

Der Vollständigkeit halber erwähne ich noch die Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, kurz IVU-Richtlinie. Sie hat eine ähnliche Bedeutung wie die Umweltverträglichkeitsrichtlinie, gilt aber im Gegensatz zu dieser auch für bestehende Anlagen.

Was die Förderung anbelangt, so haben wir noch drei weitere Instrumente, die durchaus verdienen, genutzt zu werden. Es ist zum einen die Regionalförderung. Dabei geht es vor allem um die so genannten Ziel 1 Gebiete, also Regionen in der EU, deren BIP pro Kopf der Bevölkerung unter 75% des Durchschnittswerts der EU ist. Baden-Württemberg gehört glücklicherweise nicht dazu. Doch für Spanien, Griechenland, Ostdeutschland und andere macht es durchaus Sinn, diese Fördermöglichkeiten zu studieren. Denn in der Verordnung über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung wird ausdrücklich festgestellt, dass Erneuerbare gefördert werden sollen. Dies gilt auch für die neuesten Leitlinien für die Struktur- und Kohäsionsfonds. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, mindestens 12% der Budgets für Energieinvestitionen für Erneuerbare zu reservieren. Dies könnte in den Jahren 2000-2006 zu zusätzlichen Investitionen in der Größenordnung von fast 500 Mio. € führen.

Zum zweiten haben wir insgesamt 200 Mio. € im Rahmen des Programms „Intelligent Energy for Europe“ vorgesehen. Dabei geht es um Wissenstransfer, Demonstrationsprojekte, etc.

Und zum Dritten verweise ich auf das 6.Forschungsrahmenprogramm, das ebenfalls Fördermöglichkeiten für Forschung und Entwicklung vorsieht. Mehr als 700 Mio € sind für nichtnukleare Energieprojekte reserviert.

Kleine Wasserkraftwerke erfordern hohe Investitionskosten pro installierter Leistung, deshalb werden weltweit 97% des Stroms aus Wasserkraft von großen Wasserkraftwerken mit mehr als 10 MW Leistung geliefert. Sie kommen ohne Subventionen aus. Kleine Wasserkraftwerke sind hingegen auf öffentliche Zuschüsse angewiesen. Doch ihr ökologischer Vorteil liegt auf der Hand. Mit durchschnittlich 6000 Betriebsstunden im Jahr laufen sie fast rund um die Uhr. Ihr Nettowirkungsgrad ist mit 65 – 88% traumhaft hoch. Ihre Energierückzahlzeit ist mit 2 bis 3 Jahren ebenfalls gut. Die Betriebskosten sind niedrig und der Brennstoff Wasser kostet im Prinzip nichts. Und der Erntefaktor, d.h. die erzeugte Energie im Verhältnis zur investierten Energie ist mit größenordnungsmäßig 100 etwa 10 mal größer wie bei einem fossilen Kraftwerk und immer noch mindestens fünf mal größer wie bei einem Kernkraftwerk.

Bei großen Wasserkraftwerken sind die Zahlen zum Teil noch günstiger. Trotzdem wird das globale wirtschaftliche Potential der Wasserkraft nach meinem Wissen nur zu etwa einem Drittel genutzt. In Asien, Afrika und Südamerika gibt es noch Ausbaumöglichkeiten, in Mitteleuropa ist das Ausbaupotential allerdings wesentlich geringer. Aber es ist größer als Null und dieser Spielraum sollte genutzt werden. Spanien hat in den letzten zehn Jahren eindrucksvoll gezeigt, wie vor allem die kleine Wasserkraft besser genutzt werden kann. Dies Beispiel sollte Schule machen.