Rolf Linkohr
Mitglied des Europäischen Parlaments
Vortrag
27.11.2001

2. ICG - Stadtwerkekongress

"Multitalent Stadtwerke – Zukunft braucht Erfahrung"

27./28. November 2001, Dresden

Mehr Wettbewerb auf den Energiemärkten –
Betrachtungen zu den
neuen Vorschlägen aus Brüssel

Die Debatte über die Liberalisierung des europäischen Energiemarktes habe ich von Anfang an miterlebt und als Abgeordneter des europäischen Parlaments auch an der Gesetzgebung mitgewirkt. Dabei fällt auf, dass viele Vertreter der Energiewirtschaft, eine Reihe von europäischen Regierungen, aber auch manche Gewerkschaft in einem Punkt einig sind, nämlich in dem Glauben, dass dem Energiesektor eine marktwirtschaftliche Ordnung abträglich sei.

Obwohl ich am Anfang auch zögerte, Strom oder Gas als Ware oder Dienstleistung im Sinne des EU-Vertrages zu sehen, bin ich heute doch davon überzeugt, dass es jedem gewerblich oder privaten Kunden erlaubt sein muss, Strom oder Gas dort zu kaufen, wo er will.

Karl Popper hat seinerzeit den Begriff der "Offenen Gesellschaft" geprägt. Er meint damit die Offenheit der Institutionen gegenüber neuen Entwicklungen, Fortschritt und Wissen. "Sich wandeln" ist eine, wenn nicht die einzige Strategie zu überleben.

"Aber wenn wir Menschen bleiben wollen, dann gibt es nur einen Weg, den Weg in die offene Gesellschaft. Wir müssen ins Unbekannte, ins Ungewissen, ins Unsichere weiterschreiten und die Vernunft, die uns gegeben ist verwenden…"

Auf die Energiepolitik abgebildet heißt dies, dass die Art und Weise der Bereitstellung von Energie von dem jeweiligen Ingenieurwissen und von dem gesellschaftlichen Denken abhängig ist. So wird auch unsere derzeitige Vorstellung von einem wettbewerbsbestimmten Energiemarkt nicht das Ende der Entwicklung sein, sondern je nach Fortschritten in der Technik oder ökologischen Zwängen werden wir irgendwann erneut einen Paradigmenwechsel vornehmen.

Mit der bevorstehenden Unterzeichnung des Protokolls von Kyoto zeichnet sich nebenbei bereits ein solcher Wandel ab, denn es liegt auf der Hand, dass eine drastische Verringerung der Emissionen von Treibgasen ganz andere Instrumente verlangt als die derzeit diskutierten. Doch darauf will ich heute nur am Rande eingehen und mich ganz auf die Vollendung des Energiebinnenmarktes konzentrieren.

Die Nachkriegszeit war von einer ordnungspolitischen Sonderrolle der Energiewirtschaft geprägt, die noch vom Bild des Energiemangels bestimmt war, wie wir Älteren sie noch als Kind erlebt haben. Träger dieses Ordnungsrahmens war der Nationalstaat. Der Bedarf an Strom, Öl und später Gas nahm Jahr für Jahr kräftig zu, Reservekapazitäten wurden ausgebaut, die Kernenergie bekam einen Schub – kurzum, bis in die 90-er Jahre hinein hatten die Ingenieure eine geradezu perfekte Versorgungswirtschaft aufgebaut, bei der der Kunde wohl kaum eine Auswahl hatte, doch sicher versorgt wurde.

Doch bereits in den achtziger Jahren zeichnete sich ein Wandel von der modernen zur postmodernen Gesellschaft ab. Der technische Fortschritt erlaubte den Energienutzungsgrad wesentlich zu erhöhen, das Wachstum der Energienachfrage flachte ab, erneuerbare Energien wurden auf einmal nachgefragt, doch kaum angeboten, vor allem aber geriet der Nationalstaat, der den Ordnungsrahmen für die Sonderrolle der Energiewirtschaft abgab, in die Defensive. Die Wirtschaft organisierte sich zunehmend in überstaatlichen Räumen, d.h. sie wurde ent-territorialisiert und ent-nationalisiert. Der Zugriff durch den Nationalstaat stößt heute zunehmend ins Leere, er bekommt die neuen Strukturen nicht mehr zu fassen. Die Wirtschaft bildet zunehmend ein globales Netzwerk, das sich der Steuerung seitens eines Nationalstaates versagt.

So ist es deshalb kein Zufall, dass mehr und mehr Regierungen ihren Anteil an Versorgungsunternehmen verkaufen, denn im europäischen Wettbewerb verlieren sie ohnehin an Einfluss auf die Energiepolitik. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis auch die letzte große Energiebastion eines Nationalstaates, die EdF in Frankreich, sich fremdem Kapital öffnet. François Roussely, der Vorstandsvorsitzende der EdF, hat inzwischen sogar öffentlich Andeutungen in diese Richtung gemacht. Wer die französischen Gepflogenheiten etwas kennt, kann dahinter auch Absatzbewegungen der Regierung von bisher starren Positionen vermuten.

In der EU kommt hinzu, dass der Unionsvertrag die Energie zum Gegenstand des Binnenmarktes macht. Strom, Gas , Öl sind Waren wie andere auch und müssen deshalb zwischen Anbieter und Kunden frei gehandelt werden können. Hätte der Gesetzgeber, also das Europäische Parlament und der Rat, keinen neuen gesetzlichen Rahmen geschaffen, wir wären letztlich vom Europäischen Gerichtshof gezwungen worden, den Strom- und Gasmarkt radikal zu öffnen.

Wir wollten aber nicht dem Richterspruch ausgesetzt sein, sondern strebten einen stufenweisen politischen, also verhandelten Weg an, der uns nun dahin gebracht hat, wo wir heute stehen. 1996 haben wir die Elektrizitätsrichtlinie beschlossen, zwei Jahre später folgte die Gasrichtlinie. Der Erfolg, von manchen gefürchtet, von vielen erhofft, hat uns recht gegeben. Beide Richtlinien haben dazu beigetragen, die Energieproduktivität zu erhöhen und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu verbessern.

So nimmt es nicht Wunder, dass der Europäische Rat auf seiner Tagung am 23. und 24. März 2000 in Lissabon dazu aufrief, die Liberalisierung in den Bereichen Strom und Gas zu beschleunigen. Das Europäische Parlament forderte daraufhin einen festen Zeitplan, innerhalb dessen genau beschriebene Zielsetzungen realisiert werden müssen, um stufenweise zu einer völligen Liberalisierung der Energiemärkte zu kommen. Ein Jahr später, am 23. und 24. März 2001 forderte der Europäische Rat in Stockholm erneut, dass die Marktöffnung so bald wie möglich erreicht werden soll, erwähnte aber mit Rücksicht auf die französischen Wahlen im nächsten Jahr keinen Zeitplan.

Ich halte diese Rücksichtnahme für politisch verständlich, wenngleich für falsch. Es wäre besser, auch im Vorfeld von Wahlen ehrlich über Sachfragen zu streiten, als den Eindruck zu erwecken, man könne die Marktöffnung des Energiesektors hinauszögern. Ohnehin gibt es kein Verständnis dafür, dass Frankreichs große Energieunternehmen zuhause einen noch weitgehend geschützten Markt nutzen können, um im liberalisierten europäischen Umland ungehindert auf Einkaufstour gehen zu können. Es ist nichts dagegen zu sagen, dass die EdF bis 2005 50% ihres Umsatzes außerhalb Frankreichs tätigen will, vorausgesetzt sie erlaubt auch anderen, sich in Frankreich einzukaufen. Ich weiß, dass die Spitze der EdF und viele Regierungsmitglieder dies ähnlich sehen, weshalb ich auch nicht pessimistisch bin. Doch wäre mir eine offensive Debatte, die die Vorteile der Marktöffnung herausstreicht lieber, als die derzeit beklemmende Verdrängung eines Vorgangs, der ohnehin nicht zu bremsen ist.

In den Debatten des Europäischen Parlaments haben bislang zwei Fragen einen breiten Raum eingenommen: die Auswirkung auf die Umwelt und die gemeinwirtschaftlichen Ziele.

Ganz allgemein kann man sagen, dass der Wettbewerb im Energiesektor positive Auswirkungen auf die Umwelt hat. Weil in der EU feste Brennstoffe teilweise durch Erdgas ersetzt werden, weil Wärmekraftwerke effizienter wurden, haben wir pro KWh weniger CO2 erzeugt.

Am ausgeprägtesten ist diese Beobachtung in Großbritannien, wo der Erdgasanteil von 0,5% im Jahre 1990 auf 38,5% im Jahre 1999 stieg. Die aus der Stromerzeugung resultierenden CO2 – Emissionen gingen im Vereinigten Königreich um 27% zurück, während der durchschnittliche Rückgang in der EU im gleichen Zeitraum nur 3% betrug. Dieses Ergebnis ist kein Zufall, denn das Vereinigte Königreich öffnete seinen Energiemarkt schon früher als die restlichen EU-Mitgliedsstaaten.

Im Wettbewerb setzt sich der billigere Brennstoff durch. Gas ist in aller Regel preisgünstiger als Kohle. Es verdrängt also die festen Brennstoffe. Die Folge ist eine größere Abhängigkeit von Gasimporten und ein Rückgang der Preise. Sinkt der Elektrizitätspreis, nimmt wiederum die Nachfrage nach Strom zu. In den Prognosen des Grünbuchs über die Versorgungssicherheit geht die Kommission sogar davon aus, dass die Nachfrage infolge niedriger Strompreise um 20% zunehmen wird.

Billiger Strom behindert aber auch die erneuerbaren Energiequellen. Denn Strom aus Windkraft oder neuen Wasserkraftwerken ist in der Regel teurer als aus Gas. Wir haben deshalb mehrere Maßnahmen durchgesetzt, die den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit eröffnet, erneuerbare Energiequellen zu fördern. So können Mitgliedsstaaten Strom aus erneuerbaren Energiequellen oder aus der Kraft-Wärme-Kopplung Vorrang vor Strom aus fossilen oder nuklearen Kraftwerken einräumen.

Inzwischen wurde auch eine europäische Richtlinie zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt beschlossen, die zum Ziel hat, den Anteil dieser Energieträger bis zum Jahre 2010 von 6 auf 12% zu verdoppeln. Auch der Anteil von Strom aus Kraft-Wärme-Koppelung soll verdoppelt werden. Beschlossen wurde auch eine Richtlinie zur Kontrolle von Emissionen aus Großfeuerungsanlagen. Die alte Richtlinie wurde überarbeitet und für neue Anlagen sind strengere Emissionsgrenzen vorgesehen.

Nach einem im April vorgelegten Aktionsplan soll die Energieeffizienz jährlich verbessert werden und zwar um 1% über dem business-as-usual Szenario. Das heißt, wir wollen eine proaktive Politik betreiben. Parlament und Rat beraten derzeit eine Richtlinie über die Energieeffizienz in Gebäuden, sowie eine Richtlinie über die Umweltaspekte von elektrischen und elektronischen Geräten. Im kommenden Jahr wird die Kommission außerdem einen weiteren Vorschlag zur Förderung von erneuerbaren Energien und Energieeffizienz in Nachfolge der Programme SAVE und ALTENER vorlegen. In Vorbereitung sind auch Vorschläge zur Förderung der Kraft-Wärme-Koppelung.

Vorschläge zu einer Harmonisierung der Energiesteuer in Anlehnung an die derzeitige Mineralölrichtlinie gibt es ebenfalls, wenngleich in diesem Fall die Entscheidung noch aussteht. Denn bei Steuern entscheidet der Rat einstimmig, ohne Mitentscheidung des Parlaments. Versuche, den Vertrag so zu ändern, dass bei Steuern, die das Funktionieren des Binnenmarktes zum Ziel haben, die Einstimmigkeit durch ein Mehrheitsvotum ersetzt wird, scheiterten bei der letzten Vertragskonferenz in Nizza. Allerdings gewinnt diese Idee zunehmend Anhänger, denn sind wir erst einmal bei 25 oder 30 Mitgliedstaaten angelangt, macht Einstimmigkeit im Rat auch in Steuerfragen keinen Sinn mehr. Die Europäische Union würde in Steuerfragen völlig unbeweglich werden.

All diese Maßnahmen begleiten die Maßnahme zur Marktöffnung. Wir haben es – bildlich gesprochen – mit einem Gegenstromverfahren zu tun. Die Strömung in die eine Richtung wird durch die Liberalisierung gebildet, d.h., Energie steht über den Preis im Wettbewerb, die gegenläufige Strömung hat die Internalisierung externer Kosten zum Inhalt. Beide Bewegungen ergänzen sich und gewinnen zunehmend an Kraft. Zum einen soll die Marktöffnung in den kommenden Jahren perfekt werden, zum anderen wollen wir den in Kyoto eingegangen Verpflichtungen zur Verringerung der Emission vor Treibhausgasen nachkommen. Die wichtigste Weichenstellung wird dabei sein, dass der Emission von CO2 ein Preis zugeordnet wird, der sich am Markt bestimmt. CO2 wird damit im Laufe der Zeit eine Handelsware wie Strom oder Gas.

Wie wir damit umgehen, hat die Kommission vor wenigen Wochen in einer Richtlinie über den Handel mit Treibhausgasemissionen vorgeschlagen. Der Vorschlag sieht vor, dass ab 2005 etwa 4000 bis 5000 große Industrieanlagen, die 2010 für etwa 46% der gesamten CO2 – Emissionen der EU verantwortlich sein werden, eine Genehmigung für den Treibhausgasausstoß brauchen werden. Auf dieser Grundlage würden ihnen handelbare Emissionsrechte zugeteilt.

Wer seine Emissionen unter die ihm zugeteilten CO2-Rechte absenkt, kann CO2 –Rechte verkaufen. Manche Anlagenbesitzer dürften es billiger finden, solche CO2 –Rechte zu kaufen, als zu investieren. Auf diese Weise wird erreicht, dass CO2 vor allem dort vermieden wird, wo es am kostengünstigsten ist. Im Laufe der Jahre soll dieses System auf die ganze Wirtschaft und auf weitere Treibhausgase ausgeweitet werden.

Der Handel mit CO2 –Emissionsrechten soll sich vorerst allerdings nur in der EU abspielen. Doch ab 2008 wird er – nach dem Protokoll von Kyoto –weltweit stattfinden.

Erwähnen möchte ich auch, dass in einem liberalisierten Markt auch die Dienstleistungen im allgemeinen Interesse Platz finden. Die Mitgliedsstaaten können Verpflichtungen im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse festlegen. Dazu gehören der Umweltschutz, die Sicherheit, die Zuverlässigkeit, Auflagen für die Versorgungsqualität und die Preispolitik. Die Bedingung ist allerdings, dass sie Handel und Wettbewerb nicht unnötig beschränken. Eine Reihe von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs geben Anhaltspunkte, wo die Grenzlinie zwischen Gemeinwirtschaftlichkeit und freiem Handel liegt. So gibt es in fast allen Mitgliedsstaaten ein Recht auf einen Netzanschluss und die Versorgung mit Strom zu vernünftigen Preisen.

Zu diesem Universaldienstprinzip gehört auch das Recht auf ein hohes Kundendienstniveau. Die Mitgliedsstaaten können den EVUs auch Auflagen erteilen, entlegene oder ländliche Gebiete an das Netz anzuschließen. Die Finanzierung erfolgt durch eine Umlage, bei Nichterfüllung können Strafen ausgesprochen werden. Auch kann von dem Unternehmen verlangt werden, dass sie über ausreichende Produktionskapazitäten verfügen. Bei Versorgungsengpässen können Sondermaßnahmen ergriffen werden, kurzum, die Mitgliedsstaaten können den EVUs Auflagen machen, um die Versorgung auch bei einem Versorgungsengpass sicher zu stellen.

Das gilt auch in sozialen Notfällen. So darf zum Beispiel in Finnland in den Wintermonaten auch dann der Strom nicht abgestellt werden, wenn der Kunde nicht mehr bezahlen kann. Ein Großteil dieser Leistungen wurde früher den Monopolen abverlangt. Wir haben aber auch gelernt, wie in einem liberalisierten Markt der Universaldienst aufrecht erhalten werden kann. Der Kunde hat jedenfalls keinen wirtschaftlichen Nachteil durch den Wettbewerb, im Gegenteil, er kann sich sogar den preisgünstigsten Anbieter aussuchen.

Der "Service Public" wird somit zum "Service pour le Public", der öffentliche Dienst wird zum Dienst an der Öffentlichkeit, was ja auch seine eigentliche Aufgabe ist. Um kurzfristige Untersuchungen der Gasversorgung zu verhindern, räumt die Gasrichtlinie den Mitgliedsstaaten ebenfalls ein, den Erdgasunternehmen gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen aufzuerlegen.

Schwieriger wird es bei der langfristigen Erdgassicherung, denn die internationalen Erdgasversorgungsvereinbarungen beruhen in aller Regel auf "take-or-pay" Verträgen, also auf einer Risikoteilung zwischen Versorgern und Abnehmern. Dabei ist der Ergaspreis an den Ölpreis gekoppelt. Im funktionierenden Wettbewerb bilden sich Preise aber am Markt, nicht durch Verträge.

Die Philosophie der Erdgasrichtlinie geht von der Erwartung aus, dass sich im Wettbewerb zwischen den verschiedenen Energieträgern schließlich ein marktbezogener Erdgaspreis durchsetzt. Hilfreich ist dabei die weiterhin steigende Nachfrage nach Erdgas. So können sich neben den "take-or-pay" Verträgen auch neue Finanzinstrumente durchsetzen, um die Investitionen im Erdgassektor – Förderung, Leitung – zu finanzieren. Sollten dennoch Versorgungsschwierigkeiten auftreten, so sieht die bestehende Richtlinie Schutzmaßnahmen vor, die Mitgliedsstaaten zur Sicherung der Versorgung auferlegen können. Kalifornische Verhältnisse sind deshalb in Europa nicht zu erwarten.

Der Gaswirtschaft müssen wir aber langfristige Verträge erlauben, sonst riskiert niemand mehr die hohen Investitionen in die Erschließung neuer Gasfelder. So kostet z.B. die Erschließung der Gasvorkommen in der norwegischen Barentssee schätzungsweise 5 Mrd Euro. Die spanische Iberdrola, die eine Teil des geförderten Erdgases abnehmen will, muß deshalb einen 20-jährigen Liefervertrag abschließen.

An dieser Stelle soll aber auch nicht verschwiegen werden, dass die bisherige Liberalisierung auch negative Folgen hat. Die wachsende Konzentration der Unternehmen im Energiesektor ist unübersehbar und könnte umso leichter zu Preisabsprachen führen, wie die Kommission ihre Rolle als Wettbewerbshüterin vernachlässigt. Die Kommission sollte deshalb ermutigt werden, ihre Aufgabe als oberste Europäische Kartellbehörde ernst zu nehmen. Von ihr kommen deshalb auch häufig Hinweise auf die immer noch bestehenden großen Preisunterschiede bei den Netznutzungsentgelten. In Deutschland liegen diese Unterschiede über 100%. Ob allerdings eine eigentumsmäßige Änderung der Netzstruktur der einzig mögliche Weg ist, um zu einem diskriminierungsfreien Zugang zu den Netzen zu gelangen, ist noch zu diskutieren.

Auch sollten kleine und mittlere Unternehmen gefördert werden, damit sie mit dem Markt wachsen. Vorteilhaft wirken sich dabei erneuerbare Energieanlagen, Gasturbinen und in Zukunft stationäre Brennstoffzellen aus, deren technische Beschaffenheit eine weitgehend dezentrale Energieversorgung erlaubt. An dieser Stelle soll auch auf die Chance für neue Energiedienstleister hingewiesen werden, die nicht Strom oder Gas, sondern Licht und Wärme verkaufen.

Als gefährlich könnte es sich auch herausstellen, wenn die Preise so stark fallen, dass Unternehmen mangels Gewinne nicht mehr investieren oder nur noch Technologien bevorzugen, die kurzfristige Gewinne abwerfen. Das gilt für die Netze genauso wie für die Erzeugungsanlagen. Energiepolitik muss auf Dauer, nicht auf kurze Sicht angelegt sein. Dies muß sich auch in den Preisen widerspiegeln.

Nicht zuletzt möchte ich auf die Folgen für die Arbeitnehmer in den Energieversorgungsunternehmen hinweisen. Allein von 1990 bis 1998 gingen im europäischen Energiesektor 250 000 Stellen verloren. Und der Arbeitsplatzabbau ist noch nicht abgeschlossen. Die Gewerkschaften rechnen mit einem weiteren Abbau von 25%. Mit anderen Worten, vor allem Strom, aber auch Gas wurde billiger, weil die Lohnkosten sanken. Dass die Liberalisierung bei den Arbeitnehmern nicht populär ist, liegt auf der Hand. In Frankreich sind es deshalb vor allem die Gewerkschaften, die sich gegen eine weitere Marktöffnung aussprechen.

Nun entstehen im Wettbewerb um Strom und Gas auch völlig neue Berufe. Allerdings passt das Anforderungsprofil nicht unbedingt auf die Arbeitnehmer, die ihre bisherige Arbeit verlieren. Von den Arbeitnehmern wird deshalb eine hohe Flexibilität verlangt. Sie müssen sich in neuen Tätigkeiten wie Marketing, Informationstechnologie, Kundenservice, etc. einarbeiten, wenn sie im Geschäft bleiben wollen.

Der Energiebinnenmarkt ist trotzdem ein für die gesamte Volkswirtschaft nützliches Werk. Eine sichere Energieversorgung zu relativ niedrigen Preisen ist für alle Verbraucher von Vorteil, und wenn auch in den EVUs Arbeitsplätze verloren gingen, so wurden sie doch an anderer Stelle neu geschaffen oder erhalten. Denn für viele Unternehmen sind hohe Energiekosten auch ein Wettbewerbsnachteil, den sie im internationalen Geschäft spüren. Ist Strom oder Gas aber billig, erhöht sich die Wettbewerbsfähigkeit in gleichem Maße.

Die Stromwirtschaft ist nebenbei eine der größten Wirtschaftsbranchen Europas. Ihr Umsatz beträgt an die 150 Mrd. EUR. Bei Gas beträgt der Endverkaufswert einschließlich Steuern ca. 100 Mrd. EUR. Wir haben es also mit einer wirtschaftlichen Größe zu tun, deren Wohl und Wehe über Wachstum und Gewinn, über Arbeitsplätze und Umwelt wesentlich entscheidet.

Die Vollendung des Energiebinnenmarktes macht deshalb Sinn. Zu diesem Zweck beraten wir derzeit eine Richtlinie zu Elektrizität und Erdgas sowie eine Verordnung über Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel.

Was beinhalten die Vorschläge?

Bei der Elektrizität ist vorgeschlagen, dass jedem gewerblichen Elektrizitätskunden ab dem 1.Januar 2003 die freie Wahl des Versorgungsunternehmens ermöglicht werden soll. Ab dem 1. Januar 2005 sollen alle Kunden diese Rechte haben. Für Erdgas sind die Daten für die völlige Marktöffnung der 1.1.2004 bzw. der 1.1.2005. Ab 2005 kann also jeder gewerbliche oder private Kunde Strom oder Gas dort kaufen wo er oder sie es will.

Damit dies auch funktioniert, ist eine Entflechtung von Übertragung von Produktion vorgesehen. Die Übertragung erfolgt unabhängig von den Geschäftsinteressen des Produktionsunternehmens, der es angehört. Mit fortschreitender Marktöffnung wird der unabhängige Betrieb des Verteilernetzes wohl ebenso wichtig wie der unabhängige Betrieb des Übertragungsnetzes. Eine solche Trennung wird ab 2003 für Strom und ab 2004 für Gas vorgeschlagen.

Bei den Fernleitungen, den Erdgasspeichern und den LNG-Anlagen ist ebenfalls eine Entflechtung vorgesehen. Die Betreiber dieser Anlagen gewähren Dritten diskriminierungsfrei Zugang zu ihren Anlagen, ein Vorschlag, der bei vielen Erdgasunternehmen nicht gerade Jubel auslöst, müssen sie doch ihre Anlagen auch anderen – gegen Entgelt – anbieten. Dieser Punkt wird sicher noch viele Konflikte bergen.

Besondere Aufmerksamkeit, teils auch Widerspruch hat in Deutschland der Vorschlag gefunden, nationale Regulierungsbehörden einzurichten, um einen nicht diskriminierenden Netzzugang zu gewährleisten. Tarife für die Übertragung und Verteilung sollten festgelegt und genehmigt werden, bevor sie Gültigkeit erlangen. Wettbewerbsbehörden können, wie in Deutschland bislang üblich, erst im nachhinein handeln. Nach Auffassung der Kommission können sie deshalb den Regulator nicht ersetzen.

Nun ist die Vermutung, in Europa gäbe es bereits 14 Regulierungsbehörden und in Deutschland als einzige Ausnahme den verhandelten Netzzugang, nicht ganz richtig. Denn Regulator ist nicht gleich Regulator. Es gibt Staaten mit ex-ante und mit ex-post Regulierung. Auch wächst der Grad der Liberalisierung nicht mit dem Regulator.

In Deutschland mit seinen wenigstens vier Übertragungsnetzen und ca. 600 Verteilernetzbetreibern ist eine Regulierung auch administrativ schwieriger als in Ländern mit einem einzigen Übertragungsnetz und wenigen Verteilernetzen. Auf der anderen Seite ist es auch nicht übertrieben zu behaupten, dass der Zugang zu den Netzen in Deutschland oft schwierig, teuer und nicht diskriminierungsfrei ist.

Bevor wir dazu eine Entscheidung treffen, sollten wir zuerst einmal eine Studie der Kommission abwarten, in der die einzelnen Regulierungserfahrungen der Mitgliedsstaaten einer Bewertung – heute sagt man dazu – einem Benchmarking unterworfen werden. Wichtig ist jedenfalls, dass die Hemmnisse für den Netzzugang abgebaut werden, dass der Lieferantenwechsel erleichtert wird und dass die Netznutzungsentgelte überprüft werden. Eine Selbstregulierung, wenn sie ex-ante wirkt, muss nicht inkompatibel mit dem von der Kommission vorgeschlagenen Regulator sein.

Es gibt eine Reihe weiterer Vorschläge der Kommission, wie eine getrennte Buchführung für Verteiler- und Versorgungsaktivitäten. Auch ist das Ausschreibungsverfahren im Bereich der Erzeugung nur noch in Ausnahmefällen vorgesehen. Gestrichen werden soll auch die Option eines Alleinabnehmers für den Zugang Dritter im Elektrizitätssektor. Auf diesem Alleinabnehmer hatten seinerzeit die Franzosen großen Wert gelegt. So schnell ändern sich die Zeiten! Überflüssig wird durch die völlige Marktöffnung auch die Reziprozitätsklausel. Sie bewirkt ohnehin nicht, was sie soll. Die neue Richtlinie hebt darüber hinaus auch die Richtlinien über den Transit von Erdgas und Elektrizität von 1990 und 1991 auf.

Präzisiert werden hingegen die gemeinwirtschaftlichen Ziele wie der Schutz sozial schwächerer Kunden, der Schutz der Grundrecht der Endkunden, der Schutz der Versorgung von Inseln und Randzonen, der Umweltschutz und die Vorschriften zur Erhöhung der Versorgungssicherheit. Mitgliedsstaaten können Mindestinvestitionen in die Werbung und in den Ausbau der Netze verlangen. Sie können über ein Ausschreibungsverfahren auch neue Erzeugerkapazitäten vorschreiben.

Alles in allem wird der Staat durch die Liberalisierung des Energiesektors nicht überflüssig – er wird lediglich seine Rolle als Unternehmer los und erhält – unter anderem als Europäische Union – neue Aufgaben im Bereich der Rahmengesetzgebung.

Die vorgeschlagene Verordnung über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel hat zum Ziel, einen Rahmen für die Entgelte der grenzüberschreitenden Stromtransaktionen zu schaffen. Außerdem müssen neuen Stromverbindungen zwischen den Mitgliedsstaaten geschaffen werden. Das Entgelt für den Zugang zum Netz soll die tatsächlich entstandenen Kosten widerspiegeln. Die Kosten sollen transparent und diskriminierungsfrei sein.

Bei der Beratung dieser Richtlinienentwürfe im Europäischen Parlament wird auch eine Rolle spielen, wie Subventionen den Markt verzerren, ob Stromimporte aus Drittländern dann untersagt werden können, wenn sich die Produzenten von den europäischen Sicherheits- und Umweltnormen entfernen, ob es eine Kennzeichnungspflicht über die Herkunft des Stroms geben soll, etc.

Die Erfahrung mit den beiden früheren Richtlinien hat gezeigt, dass noch viel Detailarbeit geleistet werden muss. Auch ist nicht auszuschließen, dass aus den Mitgliedsstaaten der Wunsch laut wird, den Zeitpunkt für die völlige Marktöffnung noch hinauszuschieben.

Am Ende wird eine Regelung stehen, die den Kunden stärkt. Der Endkunde entscheidet, wo er Strom und Gas kaufen will. Beim einen wird dabei der Preis ausschlaggebend sein, beim anderen die Herkunft des Stroms. Und wenn erst einmal CO2 seinen Preis erhält, werden auch jene Technologien besonders gefördert, die CO2-arm sind. Diese – nennen wir sie einmal – ökologische Liberalisierung – wird also den technischen Wandel beschleunigen und insgesamt zu einer Minderung der CO2- Emission führen. Und damit befinden wir uns auf der richtigen Seite.