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2. ICG -
Stadtwerkekongress
"Multitalent
Stadtwerke – Zukunft braucht Erfahrung"
27./28. November
2001, Dresden
Mehr Wettbewerb auf
den Energiemärkten –
Betrachtungen zu den
neuen Vorschlägen aus Brüssel
Die Debatte
über die Liberalisierung des europäischen Energiemarktes
habe ich von Anfang an miterlebt und als Abgeordneter des
europäischen Parlaments auch an der Gesetzgebung
mitgewirkt. Dabei fällt auf, dass viele Vertreter der
Energiewirtschaft, eine Reihe von europäischen
Regierungen, aber auch manche Gewerkschaft in einem Punkt
einig sind, nämlich in dem Glauben, dass dem
Energiesektor eine marktwirtschaftliche Ordnung
abträglich sei.
Obwohl ich
am Anfang auch zögerte, Strom oder Gas als Ware oder
Dienstleistung im Sinne des EU-Vertrages zu sehen, bin ich
heute doch davon überzeugt, dass es jedem gewerblich oder
privaten Kunden erlaubt sein muss, Strom oder Gas dort zu
kaufen, wo er will.
Karl Popper
hat seinerzeit den Begriff der "Offenen
Gesellschaft" geprägt. Er meint damit die Offenheit
der Institutionen gegenüber neuen Entwicklungen,
Fortschritt und Wissen. "Sich wandeln" ist eine,
wenn nicht die einzige Strategie zu überleben.
"Aber
wenn wir Menschen bleiben wollen, dann gibt es nur einen
Weg, den Weg in die offene Gesellschaft. Wir müssen ins
Unbekannte, ins Ungewissen, ins Unsichere weiterschreiten
und die Vernunft, die uns gegeben ist verwenden…"
Auf die
Energiepolitik abgebildet heißt dies, dass die Art und
Weise der Bereitstellung von Energie von dem jeweiligen
Ingenieurwissen und von dem gesellschaftlichen Denken
abhängig ist. So wird auch unsere derzeitige Vorstellung
von einem wettbewerbsbestimmten Energiemarkt nicht das
Ende der Entwicklung sein, sondern je nach Fortschritten
in der Technik oder ökologischen Zwängen werden wir
irgendwann erneut einen Paradigmenwechsel vornehmen.
Mit der
bevorstehenden Unterzeichnung des Protokolls von Kyoto
zeichnet sich nebenbei bereits ein solcher Wandel ab, denn
es liegt auf der Hand, dass eine drastische Verringerung
der Emissionen von Treibgasen ganz andere Instrumente
verlangt als die derzeit diskutierten. Doch darauf will
ich heute nur am Rande eingehen und mich ganz auf die
Vollendung des Energiebinnenmarktes konzentrieren.
Die
Nachkriegszeit war von einer ordnungspolitischen
Sonderrolle der Energiewirtschaft geprägt, die noch vom
Bild des Energiemangels bestimmt war, wie wir Älteren sie
noch als Kind erlebt haben. Träger dieses Ordnungsrahmens
war der Nationalstaat. Der Bedarf an Strom, Öl und
später Gas nahm Jahr für Jahr kräftig zu,
Reservekapazitäten wurden ausgebaut, die Kernenergie
bekam einen Schub – kurzum, bis in die 90-er Jahre
hinein hatten die Ingenieure eine geradezu perfekte
Versorgungswirtschaft aufgebaut, bei der der Kunde wohl
kaum eine Auswahl hatte, doch sicher versorgt wurde.
Doch
bereits in den achtziger Jahren zeichnete sich ein Wandel
von der modernen zur postmodernen Gesellschaft ab. Der
technische Fortschritt erlaubte den Energienutzungsgrad
wesentlich zu erhöhen, das Wachstum der Energienachfrage
flachte ab, erneuerbare Energien wurden auf einmal
nachgefragt, doch kaum angeboten, vor allem aber geriet
der Nationalstaat, der den Ordnungsrahmen für die
Sonderrolle der Energiewirtschaft abgab, in die Defensive.
Die Wirtschaft organisierte sich zunehmend in
überstaatlichen Räumen, d.h. sie wurde
ent-territorialisiert und ent-nationalisiert. Der Zugriff
durch den Nationalstaat stößt heute zunehmend ins Leere,
er bekommt die neuen Strukturen nicht mehr zu fassen. Die
Wirtschaft bildet zunehmend ein globales Netzwerk, das
sich der Steuerung seitens eines Nationalstaates versagt.
So ist es
deshalb kein Zufall, dass mehr und mehr Regierungen ihren
Anteil an Versorgungsunternehmen verkaufen, denn im
europäischen Wettbewerb verlieren sie ohnehin an Einfluss
auf die Energiepolitik. Es ist nur eine Frage der Zeit,
bis auch die letzte große Energiebastion eines
Nationalstaates, die EdF in Frankreich, sich fremdem
Kapital öffnet. François Roussely, der
Vorstandsvorsitzende der EdF, hat inzwischen sogar
öffentlich Andeutungen in diese Richtung gemacht. Wer die
französischen Gepflogenheiten etwas kennt, kann dahinter
auch Absatzbewegungen der Regierung von bisher starren
Positionen vermuten.
In der EU
kommt hinzu, dass der Unionsvertrag die Energie zum
Gegenstand des Binnenmarktes macht. Strom, Gas , Öl sind
Waren wie andere auch und müssen deshalb zwischen
Anbieter und Kunden frei gehandelt werden können. Hätte
der Gesetzgeber, also das Europäische Parlament und der
Rat, keinen neuen gesetzlichen Rahmen geschaffen, wir
wären letztlich vom Europäischen Gerichtshof gezwungen
worden, den Strom- und Gasmarkt radikal zu öffnen.
Wir wollten
aber nicht dem Richterspruch ausgesetzt sein, sondern
strebten einen stufenweisen politischen, also verhandelten
Weg an, der uns nun dahin gebracht hat, wo wir heute
stehen. 1996 haben wir die Elektrizitätsrichtlinie
beschlossen, zwei Jahre später folgte die Gasrichtlinie.
Der Erfolg, von manchen gefürchtet, von vielen erhofft,
hat uns recht gegeben. Beide Richtlinien haben dazu
beigetragen, die Energieproduktivität zu erhöhen und die
Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu
verbessern.
So nimmt es
nicht Wunder, dass der Europäische Rat auf seiner Tagung
am 23. und 24. März 2000 in Lissabon dazu aufrief, die
Liberalisierung in den Bereichen Strom und Gas zu
beschleunigen. Das Europäische Parlament forderte
daraufhin einen festen Zeitplan, innerhalb dessen genau
beschriebene Zielsetzungen realisiert werden müssen, um
stufenweise zu einer völligen Liberalisierung der
Energiemärkte zu kommen. Ein Jahr später, am 23. und 24.
März 2001 forderte der Europäische Rat in Stockholm
erneut, dass die Marktöffnung so bald wie möglich
erreicht werden soll, erwähnte aber mit Rücksicht auf
die französischen Wahlen im nächsten Jahr keinen
Zeitplan.
Ich halte
diese Rücksichtnahme für politisch verständlich,
wenngleich für falsch. Es wäre besser, auch im Vorfeld
von Wahlen ehrlich über Sachfragen zu streiten, als den
Eindruck zu erwecken, man könne die Marktöffnung des
Energiesektors hinauszögern. Ohnehin gibt es kein
Verständnis dafür, dass Frankreichs große
Energieunternehmen zuhause einen noch weitgehend
geschützten Markt nutzen können, um im liberalisierten
europäischen Umland ungehindert auf Einkaufstour gehen zu
können. Es ist nichts dagegen zu sagen, dass die EdF bis
2005 50% ihres Umsatzes außerhalb Frankreichs tätigen
will, vorausgesetzt sie erlaubt auch anderen, sich in
Frankreich einzukaufen. Ich weiß, dass die Spitze der EdF
und viele Regierungsmitglieder dies ähnlich sehen,
weshalb ich auch nicht pessimistisch bin. Doch wäre mir
eine offensive Debatte, die die Vorteile der Marktöffnung
herausstreicht lieber, als die derzeit beklemmende
Verdrängung eines Vorgangs, der ohnehin nicht zu bremsen
ist.
In den
Debatten des Europäischen Parlaments haben bislang zwei
Fragen einen breiten Raum eingenommen: die Auswirkung auf
die Umwelt und die gemeinwirtschaftlichen Ziele.
Ganz
allgemein kann man sagen, dass der Wettbewerb im
Energiesektor positive Auswirkungen auf die Umwelt hat.
Weil in der EU feste Brennstoffe teilweise durch Erdgas
ersetzt werden, weil Wärmekraftwerke effizienter wurden,
haben wir pro KWh weniger CO2 erzeugt.
Am
ausgeprägtesten ist diese Beobachtung in Großbritannien,
wo der Erdgasanteil von 0,5% im Jahre 1990 auf 38,5% im
Jahre 1999 stieg. Die aus der Stromerzeugung
resultierenden CO2 – Emissionen gingen im Vereinigten
Königreich um 27% zurück, während der durchschnittliche
Rückgang in der EU im gleichen Zeitraum nur 3% betrug.
Dieses Ergebnis ist kein Zufall, denn das Vereinigte
Königreich öffnete seinen Energiemarkt schon früher als
die restlichen EU-Mitgliedsstaaten.
Im
Wettbewerb setzt sich der billigere Brennstoff durch. Gas
ist in aller Regel preisgünstiger als Kohle. Es
verdrängt also die festen Brennstoffe. Die Folge ist eine
größere Abhängigkeit von Gasimporten und ein Rückgang
der Preise. Sinkt der Elektrizitätspreis, nimmt wiederum
die Nachfrage nach Strom zu. In den Prognosen des
Grünbuchs über die Versorgungssicherheit geht die
Kommission sogar davon aus, dass die Nachfrage infolge
niedriger Strompreise um 20% zunehmen wird.
Billiger
Strom behindert aber auch die erneuerbaren Energiequellen.
Denn Strom aus Windkraft oder neuen Wasserkraftwerken ist
in der Regel teurer als aus Gas. Wir haben deshalb mehrere
Maßnahmen durchgesetzt, die den Mitgliedsstaaten die
Möglichkeit eröffnet, erneuerbare Energiequellen zu
fördern. So können Mitgliedsstaaten Strom aus
erneuerbaren Energiequellen oder aus der
Kraft-Wärme-Kopplung Vorrang vor Strom aus fossilen oder
nuklearen Kraftwerken einräumen.
Inzwischen
wurde auch eine europäische Richtlinie zur Förderung der
Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im
Elektrizitätsbinnenmarkt beschlossen, die zum Ziel hat,
den Anteil dieser Energieträger bis zum Jahre 2010 von 6
auf 12% zu verdoppeln. Auch der Anteil von Strom aus
Kraft-Wärme-Koppelung soll verdoppelt werden. Beschlossen
wurde auch eine Richtlinie zur Kontrolle von Emissionen
aus Großfeuerungsanlagen. Die alte Richtlinie wurde
überarbeitet und für neue Anlagen sind strengere
Emissionsgrenzen vorgesehen.
Nach einem
im April vorgelegten Aktionsplan soll die Energieeffizienz
jährlich verbessert werden und zwar um 1% über dem
business-as-usual Szenario. Das heißt, wir wollen eine
proaktive Politik betreiben. Parlament und Rat beraten
derzeit eine Richtlinie über die Energieeffizienz in
Gebäuden, sowie eine Richtlinie über die Umweltaspekte
von elektrischen und elektronischen Geräten. Im kommenden
Jahr wird die Kommission außerdem einen weiteren
Vorschlag zur Förderung von erneuerbaren Energien und
Energieeffizienz in Nachfolge der Programme SAVE und
ALTENER vorlegen. In Vorbereitung sind auch Vorschläge
zur Förderung der Kraft-Wärme-Koppelung.
Vorschläge
zu einer Harmonisierung der Energiesteuer in Anlehnung an
die derzeitige Mineralölrichtlinie gibt es ebenfalls,
wenngleich in diesem Fall die Entscheidung noch aussteht.
Denn bei Steuern entscheidet der Rat einstimmig, ohne
Mitentscheidung des Parlaments. Versuche, den Vertrag so
zu ändern, dass bei Steuern, die das Funktionieren des
Binnenmarktes zum Ziel haben, die Einstimmigkeit durch ein
Mehrheitsvotum ersetzt wird, scheiterten bei der letzten
Vertragskonferenz in Nizza. Allerdings gewinnt diese Idee
zunehmend Anhänger, denn sind wir erst einmal bei 25 oder
30 Mitgliedstaaten angelangt, macht Einstimmigkeit im Rat
auch in Steuerfragen keinen Sinn mehr. Die Europäische
Union würde in Steuerfragen völlig unbeweglich werden.
All diese
Maßnahmen begleiten die Maßnahme zur Marktöffnung. Wir
haben es – bildlich gesprochen – mit einem
Gegenstromverfahren zu tun. Die Strömung in die eine
Richtung wird durch die Liberalisierung gebildet, d.h.,
Energie steht über den Preis im Wettbewerb, die
gegenläufige Strömung hat die Internalisierung externer
Kosten zum Inhalt. Beide Bewegungen ergänzen sich und
gewinnen zunehmend an Kraft. Zum einen soll die
Marktöffnung in den kommenden Jahren perfekt werden, zum
anderen wollen wir den in Kyoto eingegangen
Verpflichtungen zur Verringerung der Emission vor
Treibhausgasen nachkommen. Die wichtigste Weichenstellung
wird dabei sein, dass der Emission von CO2 ein Preis
zugeordnet wird, der sich am Markt bestimmt. CO2 wird
damit im Laufe der Zeit eine Handelsware wie Strom oder
Gas.
Wie wir
damit umgehen, hat die Kommission vor wenigen Wochen in
einer Richtlinie über den Handel mit
Treibhausgasemissionen vorgeschlagen. Der Vorschlag sieht
vor, dass ab 2005 etwa 4000 bis 5000 große
Industrieanlagen, die 2010 für etwa 46% der gesamten CO2
– Emissionen der EU verantwortlich sein werden, eine
Genehmigung für den Treibhausgasausstoß brauchen werden.
Auf dieser Grundlage würden ihnen handelbare
Emissionsrechte zugeteilt.
Wer seine
Emissionen unter die ihm zugeteilten CO2-Rechte absenkt,
kann CO2 –Rechte verkaufen. Manche Anlagenbesitzer
dürften es billiger finden, solche CO2 –Rechte zu
kaufen, als zu investieren. Auf diese Weise wird erreicht,
dass CO2 vor allem dort vermieden wird, wo es am
kostengünstigsten ist. Im Laufe der Jahre soll dieses
System auf die ganze Wirtschaft und auf weitere
Treibhausgase ausgeweitet werden.
Der Handel
mit CO2 –Emissionsrechten soll sich vorerst allerdings
nur in der EU abspielen. Doch ab 2008 wird er – nach dem
Protokoll von Kyoto –weltweit stattfinden.
Erwähnen
möchte ich auch, dass in einem liberalisierten Markt auch
die Dienstleistungen im allgemeinen Interesse Platz
finden. Die Mitgliedsstaaten können Verpflichtungen im
allgemeinen wirtschaftlichen Interesse festlegen. Dazu
gehören der Umweltschutz, die Sicherheit, die
Zuverlässigkeit, Auflagen für die Versorgungsqualität
und die Preispolitik. Die Bedingung ist allerdings, dass
sie Handel und Wettbewerb nicht unnötig beschränken.
Eine Reihe von Entscheidungen des Europäischen
Gerichtshofs geben Anhaltspunkte, wo die Grenzlinie
zwischen Gemeinwirtschaftlichkeit und freiem Handel liegt.
So gibt es in fast allen Mitgliedsstaaten ein Recht auf
einen Netzanschluss und die Versorgung mit Strom zu
vernünftigen Preisen.
Zu diesem
Universaldienstprinzip gehört auch das Recht auf ein
hohes Kundendienstniveau. Die Mitgliedsstaaten können den
EVUs auch Auflagen erteilen, entlegene oder ländliche
Gebiete an das Netz anzuschließen. Die Finanzierung
erfolgt durch eine Umlage, bei Nichterfüllung können
Strafen ausgesprochen werden. Auch kann von dem
Unternehmen verlangt werden, dass sie über ausreichende
Produktionskapazitäten verfügen. Bei
Versorgungsengpässen können Sondermaßnahmen ergriffen
werden, kurzum, die Mitgliedsstaaten können den EVUs
Auflagen machen, um die Versorgung auch bei einem
Versorgungsengpass sicher zu stellen.
Das gilt
auch in sozialen Notfällen. So darf zum Beispiel in
Finnland in den Wintermonaten auch dann der Strom nicht
abgestellt werden, wenn der Kunde nicht mehr bezahlen
kann. Ein Großteil dieser Leistungen wurde früher den
Monopolen abverlangt. Wir haben aber auch gelernt, wie in
einem liberalisierten Markt der Universaldienst aufrecht
erhalten werden kann. Der Kunde hat jedenfalls keinen
wirtschaftlichen Nachteil durch den Wettbewerb, im
Gegenteil, er kann sich sogar den preisgünstigsten
Anbieter aussuchen.
Der
"Service Public" wird somit zum "Service
pour le Public", der öffentliche Dienst wird zum
Dienst an der Öffentlichkeit, was ja auch seine
eigentliche Aufgabe ist. Um kurzfristige Untersuchungen
der Gasversorgung zu verhindern, räumt die Gasrichtlinie
den Mitgliedsstaaten ebenfalls ein, den Erdgasunternehmen
gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen aufzuerlegen.
Schwieriger
wird es bei der langfristigen Erdgassicherung, denn die
internationalen Erdgasversorgungsvereinbarungen beruhen in
aller Regel auf "take-or-pay" Verträgen, also
auf einer Risikoteilung zwischen Versorgern und Abnehmern.
Dabei ist der Ergaspreis an den Ölpreis gekoppelt. Im
funktionierenden Wettbewerb bilden sich Preise aber am
Markt, nicht durch Verträge.
Die
Philosophie der Erdgasrichtlinie geht von der Erwartung
aus, dass sich im Wettbewerb zwischen den verschiedenen
Energieträgern schließlich ein marktbezogener
Erdgaspreis durchsetzt. Hilfreich ist dabei die weiterhin
steigende Nachfrage nach Erdgas. So können sich neben den
"take-or-pay" Verträgen auch neue
Finanzinstrumente durchsetzen, um die Investitionen im
Erdgassektor – Förderung, Leitung – zu finanzieren.
Sollten dennoch Versorgungsschwierigkeiten auftreten, so
sieht die bestehende Richtlinie Schutzmaßnahmen vor, die
Mitgliedsstaaten zur Sicherung der Versorgung auferlegen
können. Kalifornische Verhältnisse sind deshalb in
Europa nicht zu erwarten.
Der
Gaswirtschaft müssen wir aber langfristige Verträge
erlauben, sonst riskiert niemand mehr die hohen
Investitionen in die Erschließung neuer Gasfelder. So
kostet z.B. die Erschließung der Gasvorkommen in der
norwegischen Barentssee schätzungsweise 5 Mrd Euro. Die
spanische Iberdrola, die eine Teil des geförderten
Erdgases abnehmen will, muß deshalb einen 20-jährigen
Liefervertrag abschließen.
An dieser
Stelle soll aber auch nicht verschwiegen werden, dass die
bisherige Liberalisierung auch negative Folgen hat. Die
wachsende Konzentration der Unternehmen im Energiesektor
ist unübersehbar und könnte umso leichter zu
Preisabsprachen führen, wie die Kommission ihre Rolle als
Wettbewerbshüterin vernachlässigt. Die Kommission sollte
deshalb ermutigt werden, ihre Aufgabe als oberste
Europäische Kartellbehörde ernst zu nehmen. Von ihr
kommen deshalb auch häufig Hinweise auf die immer noch
bestehenden großen Preisunterschiede bei den
Netznutzungsentgelten. In Deutschland liegen diese
Unterschiede über 100%. Ob allerdings eine
eigentumsmäßige Änderung der Netzstruktur der einzig
mögliche Weg ist, um zu einem diskriminierungsfreien
Zugang zu den Netzen zu gelangen, ist noch zu diskutieren.
Auch
sollten kleine und mittlere Unternehmen gefördert werden,
damit sie mit dem Markt wachsen. Vorteilhaft wirken sich
dabei erneuerbare Energieanlagen, Gasturbinen und in
Zukunft stationäre Brennstoffzellen aus, deren technische
Beschaffenheit eine weitgehend dezentrale
Energieversorgung erlaubt. An dieser Stelle soll auch auf
die Chance für neue Energiedienstleister hingewiesen
werden, die nicht Strom oder Gas, sondern Licht und Wärme
verkaufen.
Als
gefährlich könnte es sich auch herausstellen, wenn die
Preise so stark fallen, dass Unternehmen mangels Gewinne
nicht mehr investieren oder nur noch Technologien
bevorzugen, die kurzfristige Gewinne abwerfen. Das gilt
für die Netze genauso wie für die Erzeugungsanlagen.
Energiepolitik muss auf Dauer, nicht auf kurze Sicht
angelegt sein. Dies muß sich auch in den Preisen
widerspiegeln.
Nicht
zuletzt möchte ich auf die Folgen für die Arbeitnehmer
in den Energieversorgungsunternehmen hinweisen. Allein von
1990 bis 1998 gingen im europäischen Energiesektor 250
000 Stellen verloren. Und der Arbeitsplatzabbau ist noch
nicht abgeschlossen. Die Gewerkschaften rechnen mit einem
weiteren Abbau von 25%. Mit anderen Worten, vor allem
Strom, aber auch Gas wurde billiger, weil die Lohnkosten
sanken. Dass die Liberalisierung bei den Arbeitnehmern
nicht populär ist, liegt auf der Hand. In Frankreich sind
es deshalb vor allem die Gewerkschaften, die sich gegen
eine weitere Marktöffnung aussprechen.
Nun
entstehen im Wettbewerb um Strom und Gas auch völlig neue
Berufe. Allerdings passt das Anforderungsprofil nicht
unbedingt auf die Arbeitnehmer, die ihre bisherige Arbeit
verlieren. Von den Arbeitnehmern wird deshalb eine hohe
Flexibilität verlangt. Sie müssen sich in neuen
Tätigkeiten wie Marketing, Informationstechnologie,
Kundenservice, etc. einarbeiten, wenn sie im Geschäft
bleiben wollen.
Der
Energiebinnenmarkt ist trotzdem ein für die gesamte
Volkswirtschaft nützliches Werk. Eine sichere
Energieversorgung zu relativ niedrigen Preisen ist für
alle Verbraucher von Vorteil, und wenn auch in den EVUs
Arbeitsplätze verloren gingen, so wurden sie doch an
anderer Stelle neu geschaffen oder erhalten. Denn für
viele Unternehmen sind hohe Energiekosten auch ein
Wettbewerbsnachteil, den sie im internationalen Geschäft
spüren. Ist Strom oder Gas aber billig, erhöht sich die
Wettbewerbsfähigkeit in gleichem Maße.
Die
Stromwirtschaft ist nebenbei eine der größten
Wirtschaftsbranchen Europas. Ihr Umsatz beträgt an die
150 Mrd. EUR. Bei Gas beträgt der Endverkaufswert
einschließlich Steuern ca. 100 Mrd. EUR. Wir haben es
also mit einer wirtschaftlichen Größe zu tun, deren Wohl
und Wehe über Wachstum und Gewinn, über Arbeitsplätze
und Umwelt wesentlich entscheidet.
Die
Vollendung des Energiebinnenmarktes macht deshalb Sinn. Zu
diesem Zweck beraten wir derzeit eine Richtlinie zu
Elektrizität und Erdgas sowie eine Verordnung über
Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden
Stromhandel.
Was
beinhalten die Vorschläge?
Bei der
Elektrizität ist vorgeschlagen, dass jedem gewerblichen
Elektrizitätskunden ab dem 1.Januar 2003 die freie Wahl
des Versorgungsunternehmens ermöglicht werden soll. Ab
dem 1. Januar 2005 sollen alle Kunden diese Rechte haben.
Für Erdgas sind die Daten für die völlige Marktöffnung
der 1.1.2004 bzw. der 1.1.2005. Ab 2005 kann also jeder
gewerbliche oder private Kunde Strom oder Gas dort kaufen
wo er oder sie es will.
Damit dies
auch funktioniert, ist eine Entflechtung von Übertragung
von Produktion vorgesehen. Die Übertragung erfolgt
unabhängig von den Geschäftsinteressen des
Produktionsunternehmens, der es angehört. Mit
fortschreitender Marktöffnung wird der unabhängige
Betrieb des Verteilernetzes wohl ebenso wichtig wie der
unabhängige Betrieb des Übertragungsnetzes. Eine solche
Trennung wird ab 2003 für Strom und ab 2004 für Gas
vorgeschlagen.
Bei den
Fernleitungen, den Erdgasspeichern und den LNG-Anlagen ist
ebenfalls eine Entflechtung vorgesehen. Die Betreiber
dieser Anlagen gewähren Dritten diskriminierungsfrei
Zugang zu ihren Anlagen, ein Vorschlag, der bei vielen
Erdgasunternehmen nicht gerade Jubel auslöst, müssen sie
doch ihre Anlagen auch anderen – gegen Entgelt –
anbieten. Dieser Punkt wird sicher noch viele Konflikte
bergen.
Besondere
Aufmerksamkeit, teils auch Widerspruch hat in Deutschland
der Vorschlag gefunden, nationale Regulierungsbehörden
einzurichten, um einen nicht diskriminierenden Netzzugang
zu gewährleisten. Tarife für die Übertragung und
Verteilung sollten festgelegt und genehmigt werden, bevor
sie Gültigkeit erlangen. Wettbewerbsbehörden können,
wie in Deutschland bislang üblich, erst im nachhinein
handeln. Nach Auffassung der Kommission können sie
deshalb den Regulator nicht ersetzen.
Nun ist die
Vermutung, in Europa gäbe es bereits 14
Regulierungsbehörden und in Deutschland als einzige
Ausnahme den verhandelten Netzzugang, nicht ganz richtig.
Denn Regulator ist nicht gleich Regulator. Es gibt Staaten
mit ex-ante und mit ex-post Regulierung. Auch wächst der
Grad der Liberalisierung nicht mit dem Regulator.
In
Deutschland mit seinen wenigstens vier Übertragungsnetzen
und ca. 600 Verteilernetzbetreibern ist eine Regulierung
auch administrativ schwieriger als in Ländern mit einem
einzigen Übertragungsnetz und wenigen Verteilernetzen.
Auf der anderen Seite ist es auch nicht übertrieben zu
behaupten, dass der Zugang zu den Netzen in Deutschland
oft schwierig, teuer und nicht diskriminierungsfrei ist.
Bevor wir
dazu eine Entscheidung treffen, sollten wir zuerst einmal
eine Studie der Kommission abwarten, in der die einzelnen
Regulierungserfahrungen der Mitgliedsstaaten einer
Bewertung – heute sagt man dazu – einem Benchmarking
unterworfen werden. Wichtig ist jedenfalls, dass die
Hemmnisse für den Netzzugang abgebaut werden, dass der
Lieferantenwechsel erleichtert wird und dass die
Netznutzungsentgelte überprüft werden. Eine
Selbstregulierung, wenn sie ex-ante wirkt, muss nicht
inkompatibel mit dem von der Kommission vorgeschlagenen
Regulator sein.
Es gibt
eine Reihe weiterer Vorschläge der Kommission, wie eine
getrennte Buchführung für Verteiler- und
Versorgungsaktivitäten. Auch ist das
Ausschreibungsverfahren im Bereich der Erzeugung nur noch
in Ausnahmefällen vorgesehen. Gestrichen werden soll auch
die Option eines Alleinabnehmers für den Zugang Dritter
im Elektrizitätssektor. Auf diesem Alleinabnehmer hatten
seinerzeit die Franzosen großen Wert gelegt. So schnell
ändern sich die Zeiten! Überflüssig wird durch die
völlige Marktöffnung auch die Reziprozitätsklausel. Sie
bewirkt ohnehin nicht, was sie soll. Die neue Richtlinie
hebt darüber hinaus auch die Richtlinien über den
Transit von Erdgas und Elektrizität von 1990 und 1991
auf.
Präzisiert
werden hingegen die gemeinwirtschaftlichen Ziele wie der
Schutz sozial schwächerer Kunden, der Schutz der
Grundrecht der Endkunden, der Schutz der Versorgung von
Inseln und Randzonen, der Umweltschutz und die
Vorschriften zur Erhöhung der Versorgungssicherheit.
Mitgliedsstaaten können Mindestinvestitionen in die
Werbung und in den Ausbau der Netze verlangen. Sie können
über ein Ausschreibungsverfahren auch neue
Erzeugerkapazitäten vorschreiben.
Alles in
allem wird der Staat durch die Liberalisierung des
Energiesektors nicht überflüssig – er wird lediglich
seine Rolle als Unternehmer los und erhält – unter
anderem als Europäische Union – neue Aufgaben im
Bereich der Rahmengesetzgebung.
Die
vorgeschlagene Verordnung über die Netzzugangsbedingungen
für den grenzüberschreitenden Stromhandel hat zum Ziel,
einen Rahmen für die Entgelte der grenzüberschreitenden
Stromtransaktionen zu schaffen. Außerdem müssen neuen
Stromverbindungen zwischen den Mitgliedsstaaten geschaffen
werden. Das Entgelt für den Zugang zum Netz soll die
tatsächlich entstandenen Kosten widerspiegeln. Die Kosten
sollen transparent und diskriminierungsfrei sein.
Bei der
Beratung dieser Richtlinienentwürfe im Europäischen
Parlament wird auch eine Rolle spielen, wie Subventionen
den Markt verzerren, ob Stromimporte aus Drittländern
dann untersagt werden können, wenn sich die Produzenten
von den europäischen Sicherheits- und Umweltnormen
entfernen, ob es eine Kennzeichnungspflicht über die
Herkunft des Stroms geben soll, etc.
Die
Erfahrung mit den beiden früheren Richtlinien hat
gezeigt, dass noch viel Detailarbeit geleistet werden
muss. Auch ist nicht auszuschließen, dass aus den
Mitgliedsstaaten der Wunsch laut wird, den Zeitpunkt für
die völlige Marktöffnung noch hinauszuschieben.
Am Ende
wird eine Regelung stehen, die den Kunden stärkt. Der
Endkunde entscheidet, wo er Strom und Gas kaufen will.
Beim einen wird dabei der Preis ausschlaggebend sein, beim
anderen die Herkunft des Stroms. Und wenn erst einmal CO2
seinen Preis erhält, werden auch jene Technologien
besonders gefördert, die CO2-arm sind. Diese – nennen
wir sie einmal – ökologische Liberalisierung – wird
also den technischen Wandel beschleunigen und insgesamt zu
einer Minderung der CO2- Emission führen. Und damit
befinden wir uns auf der richtigen Seite. |