Rolf Linkohr
Mitglied des Europäischen Parlaments
Pressemitteilung
15.04.2000
Klarstellung: Atomausstieg verstößt nicht gegen EURATOM-Vertrag

Brief des Kommissionspräsidenten Prodi an Ministerpräsident Stoiber in den Medien falsch interpretiert

Eine Reihe deutscher Zeitungen vermeldet heute, dass der deutsche Atomausstieg gegen den EU-Vertrag verstoße, und sie nehmen dabei Bezug auf einen Brief, den Kommissionspräsident Prodi an den bayerischen Ministerpräsidenten Stoiber schrieb. Dazu kann ich nur sagen: was Prodi in seinem Brief schrieb, ist korrekt, doch was einige Zeitungen daraus machen, ist schlichter Unsinn. 

Der EURATOM-Vertrag aus dem Jahre 1958, den alle 15 Mitgliedstaaten der EU unterschrieben haben, macht sich wohl zur Aufgabe, die erforderlichen Voraussetzungen „für die schnelle Bildung und Entwicklung der Kernindustrien“ zu schaffen, doch kann kein Mitgliedstaat verpflichtet werden, Atomkraftwerke zu bauen. Auch hindert der Vertrag niemanden, Atomkraftwerke abzureißen, wenn dies die nationale Regierung verlangt. Der EURATOM-Vertrag schafft wohl Erleichterungen für den Aufbau von Kernindustrien, indem er gemeinsame Regeln innerhalb der EU festschreibt, wie etwa einheitliche Sicherheitsnormen für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung und der Arbeitskräfte. Er verpflichtet die Kommission dazu, die Kernforschung zu fördern, doch kann aus dem Vertrag keine Verpflichtung zum Bau von Atomanlagen abgelesen werden. Sonst wären alle früheren Volksabstimmungen gegen die Atomenergie - in Österreich, Italien und Schweden - Verletzungen des EU-Vertrags. Eine absurde Idee! 

Prodi weist zurecht darauf hin, dass der freie Warenverkehr auch für Nukleartransporte gilt. Dies gilt übrigens für alle Waren, nicht nur für nukleare Brennstoffe oder Abfälle. Ein Staat kann den Transport nur verhindern, wenn er nachweisen kann, dass dieser gegen die Sicherheit der Bevölkerung verstößt. Doch daraus kann keine Verpflichtung abgelesen werden, den Atomausstieg zu untersagen. Transport von radioaktiven Materialen muss übrigens auch dann stattfinden, wenn Atomanlagen abgerissen werden. 

Prodi führt dann noch an, dass der Atomausstieg die Einhaltung der Klimaschutzziele von Kyoto gefährdet. Denn was immer man über die Atomenergie vorbringen kann, sie spaltet Atomkerne, aber sie erzeugt keine Treibhausgase. Doch weder der EU-Vertrag noch die Kommission können der Bundesrepublik Deutschland vorschreiben, wie sie die Klimaschutzziele erreichen soll. 

Beim Klimaschutz handelt es sich übrigens um freiwillige Verpflichtungen. Kein europäischer Staat hat bislang das Kyotoprotokoll ratifiziert. Es gibt also auch keine EU-Sanktionen gegen Staaten, die die Selbstverpflichtungen zur Verringerung der Emission von Treibhausgasen nicht einhalten. Sonst müssten fast alle EU-Staaten bereits heute kräftige Strafgebühren bezahlen, denn kaum einer hält sich an die vollmundig übernommenen Verpflichtungen. So blasen wir bereits heute mehr Treibhausgase in die Luft als 1990. Und aller Voraussicht nach werden es 2010 8% mehr sein als 1990.

Der Atomausstieg verstößt also nicht gegen EU-Recht. Ob er sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt. Ich halte ihn für falsch, was jeder weiß, der mich kennt. Doch als Demokrat habe auch ich Mehrheiten zu akzeptieren. Und der EU-Vertrag ist ein demokratischer Vertrag.

Anlage: Brief von Kommissionspräsident Prodi an Ministerpräsident Stoiber 

Brüssel, den 11. April 2000
SG(2000)D/381595

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 9. Februar, mit dem Sie die Frage aufwerfen, ob der von der deutschen Bundesregierung beabsichtigte Ausstieg aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie mit den Verpflichtungen aus dem EG- und EURATOM-Vertrag vereinbar ist und in dem Sie darüber hinaus auf die möglichen klimaschädigenden Folgen eines derartigen Ausstiegs hinweisen. Nach allgemeiner Auffassung überlässt der EURATOM-Vertrag den einzelnen Mitgliedstaaten die Wahl, über die Einführung bzw. Beibehaltung der Nutzung von Kernenergie zur Energieerzeugung zu befinden. Damit wird jedoch nicht in Frage gestellt, dass die Ziele des EURATOM-Vertrages in ihrer Gesamtheit, einschließlich ihres "Förderungs"-Charakters, weiterhin Gültigkeit haben.
Was die Auswirkungen der deutschen Initiative für den Binnenmarkt anbelangt, möchte ich auf Kapitel 9 des EURATOM-Vertrages hinweisen, in dem "der Gemeinsame Markt auf dem Kerngebiet" errichtet wird. Es müsste im jeweiligen Einzelfall geprüft werden, inwieweit die Freiheit des Warenverkehrs durch ein eventuelles Transportverbot von Nuklearmaterial beeinträchtigt würde. Dieselben Überlegungen finden hinsichtlich der Dienstleistungsfreiheit ihre Anwendung.
Hinsichtlich des von Ihnen angesprochenen Umweltaspekts ist zu bemerken, dass sich die EU in der Tat im Rahmen des Kyoto-Prozesses zu einer bedeutenden Verringerung der Treibhausgasemissionen verpflichtet hat. Man kann davon ausgehen, dass eine Schließung deutscher Kernkraftwerke verstärkte Anstrengungen in Bereichen wie erneuerbare Energien und Energieeffizienz erforderlich machen würde um das Kyoto-Ziel von minus 8% zu erreichen.
Im Zusammenhang mit dem möglichen deutschen Ausstieg aus der Kernenergie kann keinesfalls die Frage nach der Versorgungssicherheit im Energiebereich außer Acht gelassen werden. Zu diesem Thema ist zur Zeit eine Mitteilung der Kommission in Vorbereitung, die noch im Laufe dieses Jahres von der Kommission verabschiedet werden soll.

Mit freundlichen Grüßen
Romano Prodi